Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen teilweise verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat durch Urteil vom 25.01.2024 entschieden, dass verschiedene Vorschriften des seit dem 01.01.2020 geltenden Gesetzes zur zur Neustrukturierung des Polizeirechtes mit der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht vereinbar sind. Der Normenkontrollantrag von 35 Mitgliedern des Sächsischen Landtages aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat damit teilweise Erfolg. Der Verfassungsgerichtshof hat die beanstandeten