Verwaltungsgericht Köln: Polizei muss Videoüberwachungskameras während einer Demonstration / Kundgebung sichtbar abdecken
Die Kölner Polizei muss die Überwachungskameras auf dem Wiener Platz in Köln-Mülheim während der Dauer einer Versammlung nach außen erkennbar abdecken. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 12.03.2020 (Aktenzeichen: 20 L 453/20) entschieden. Die Antragsteller sind Anmelder und Teilnehmer einer für den 14.03.2020 geplanten Versammlung in Köln unter dem Thema „Demonstration gegen Repression“, zu der etwa 300 Teilnehmer