„Dieser Briefkasten wird videoüberwacht“
Irgendwo in Frankfurt… „…Da bleibt Dir doch die Spucke weg!“
Irgendwo in Frankfurt… „…Da bleibt Dir doch die Spucke weg!“
Rund 330 Standorte von Videokameras privater Betreiber hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main innerhalb eines Jahres erfasst. Ende Juni 2014 wurden sie in einem Schreiben an den Hessischen Datenschutzbeauftragten gemeldet. Die Meldung ist verbunden mit der Bitte, in allen Fällen zu überprüfen, ob die Überwachung zulässig ist und – sollte dem nicht so sein – auf einen Abbau der Kamerasrweise
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat sich am 26.05.2014 mit einem Schreiben an den Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch gewandt und diesen aufgefordert, die Videoüberwachungsanlagen, die in Frankfurt den öffentlichen Straßenraum überwachen, einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
Am 15.05.2014 hat der Hessische Landtag mit Zustimmung aller Fraktionen einem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zugestimmt, wonach der Hessische Landtag „einer widerrechtlichen Überwachung des öffentlichen Straßenraums durch privat betriebene Überwachungsanlagen… eine klare Absage“ erteilt. Der Antrag der FDP-Landtagsfraktion basiert auf einer Anregung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die im März 2014 allen Landtagsfraktionen die Forderung unterbreitet hatten, dass die Behörden des
NETZPOLITIK.ORG (https://netzpolitik.org/) informiert über eine aktuelle Stellungnahme von Brigitte Zypries (SPD-Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis 186 – Darmstadt; nach Bildung der Großen Koalition auch Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium und dort zuständig für IT) zur Überwachung von BürgerInnen und Institutionen in Deutschland durch ausländische Geheimdienste. Auf die Frage, wie man das durch die von Edward Snowden aufgedeckte Totalüberwachung durch US-amerikanische und andere
Aus der Frankfurter Rundschau vom 17.05.2014 Bleibt die Frage: Ist das geschilderte Verhalten von der Zweckbestimmung der umfangreichen Videoüberwachung im Frankfurter Gerichtsviertel gedeckt?
Nach einigen Medienberichten zu Folge, z.B.: http://www1.wdr.de/themen/panorama/bodycampolizei100_lpic-2_lupe-true.html weitet seit heute (Freitag, 2.5.2014) die Hessische Polizei in Frankfurt am Main und in Offenbach ihre Videoüberwachung durch Kameras aus, die am Körper des/ der PolizistIn getragen wird – daher „Body-Cam“. Rechtgrundlage hierfür ist der § 14 (6) des Hessischen Polizeigesetzes (HSOG). Hiernach ist eine solche Überwachung nur in solchen Brennpunkten zulässig, in
Im Aufruf zum Frankfurter Ostermarsch 2014 findet sich u. a. die Forderung nach einer „freien, demokratischen und offenen Gesellschaft ohne Massenüberwachung“. Folgerichtig fand daher im Rahmen der Ostermarschaktivitäten der Friedenbewegung am Ostermontag vor dem Generalkonsulat der USA n der Gießener Straße im Frankfurter Stadtteil Preungesheim – einem Stützpunkt für Spionage und Massenüberwachung – eine Kundgebung statt.
Manchmal dauert es etwas länger, aber am Ende wird es gut – und illegale Videoüberwachung muss beendet werden. So jetzt auch bei der Firma Merz Pharma im Frankfurter Nordend. An einer belebten Kreuzung mit U-Bahn-Haltestelle und einem Supermarkt hat das Unternehmen ungeniert den öffentlichen Straßenraum beobachtet. Einem Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fiel das auf. Es wandte sich
Die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung präsentierte im Juli 2013 unter der Überschrift „Wie Kameras unser Verhalten verändern“ eine interaktive Karte (http://www.sueddeutsche.de/bayern/videoueberwachung-in-bayern-hier-werden-sie-ueberwacht-1.1735925), auf der erkennbar ist, wo in Bayern von wem zu welchem Zweck wie viele Videoüberwachungsanlagen betrieben werden. Grundlage dieser Karte war eine Tabelle, die das Bayerische Staatsministerium des Innern zusammengestellt und am 01.02.2013 in einer Landtagsdrucksache (http://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0015571.pdf) veröffentlicht hatte.