Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG): Dem Landesamt für Verfassungsschutz Hessen sollen weitere unkontrollierbare Vollmachten eingeräumt werden
Die Hessische Landesregierung hat im September 2014 dem Landtag den Entwurf für ein neues Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) vorgelegt: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/8/00848.pdf. Damit sollen dem Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) ausgedehnte Rechte bei der Überprüfung von Personen eingeräumt werden, die in Ämtern und Betrieben sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben oder ausüben sollen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen haben die Fraktionen von FDP und LINKE im