Datenschutzbeauftragter in Hessen bestätigt: Die Wahrung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit erfordert sichtbare Abdeckung stationärer Videokameras der Polizei
Gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Gruppen hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main den Beschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zur Videoüberwachung des Luisenplatzes in Darmstadt wiederholt kritisiert und abgelehnt. https://ddrm.de/darmstadt-videoueberwachung-auf-dem-luisenplatz-stoppen-demonstrationen-am-8-und-13-februar/ Vor dem Hintergrund von zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) aus dem März 2020 (Aktenzeichen: 15 B 332/20 und 15 A 1139/19) war die Wahrung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bei