Informationsfreiheit und Transparenz der öffentliche Verwaltung in Frankfurt: Selbst für Stadtverordnete nicht ausreichend gewährleistet?
Diesen Eindruck müssen interessierte Bürger*innen gewinnen, wenn sie die Behandlung einer Anfrage einer Stadtverordnetenfraktion vom 17.10.2024 „Betreff: Statusbericht Transparenzsatzung“ beobachten. Nach § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung sind Anfragen von Fraktionen oder einzelnen Stadtverordneten regelhaft innerhalb von drei Monaten zu beantworten. Dies ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Dabei dürfte in es einer geordneten öffentlichen Verwaltung nicht allzu