Darmstadt: Kommunale Informationsfreiheitssatzung tritt (mit Mängeln) am 01.04.2022 in Kraft
Am 14.12.2021 hat die Statdverordnetenversammlung in Darmstadt ohne Gegenstimmen eine Vorlage des Magistrats für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Diese soll zum 01.04.2022 in Kraft treten. Die Informationsfreiheitssatzung soll auf der Grundlage der Regelungen der §§ 80 – 89 HDSIG (Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz) errichtet werden. Dessen Regelungen wurden im Transparenz-Ranking aller bestehenden Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder mit der