Frankfurter Apotheken nutzen „WhatsApp“ zur Arzneimittelbestellung – ist dies datenschutzrechtlich zulässig?
Vor wenigen Tagen veröffentlichten wir eine Stellungnahme der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, die festgestellt hat: “Vermehrt bieten niedersächsische Apotheken den Service an, dass Kunden rezeptpflichtige Arzneimittel mittels des Messengerdienstes WhatsApp bestellen können. Hierbei werden Kunden durch die Apotheke aufgefordert, eine Fotografie eines Rezeptes an eine mit WhatsApp verbundene Mobilfunknummer der Apotheke zu versenden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird der Einsatz