Rechtswidriger Umgang mit Personalausweiskopien auch im Jobcenter Frankfurt/Main
Ein junger Mann, <Kunde> des Jugendjobcenters Frankfurt, legte der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main das nachstehend dokumentierte und anonymisierte Schriftstück vor und fragte an, ob es zulässig sei, von ihm anlässlich einer Vorsprache beim Jobcenter die Zustimmung zu folgender Feststellung zu verlangen: „Ich damit einverstanden, dass Kopien von personenbezogenen Dokumenten, wie z. B. Bundespersonalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel in meiner Akte aufbewahrt