Jobcenter Frankfurt mauert bei Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz
Das Jobcenter Frankfurt/Main unterliegt als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Stadt Frankfurt den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Ein Frankfurter Bürger fragt auf dieser Grundlage am 02.05.2017 bei der Geschäftsführung des Jobcenters Frankfurt an. Er erklärt, dass ihm das Jobcenter „sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters“ in elektronischer Form (z. B. als pdf-Dateien) zusenden soll