Neuer Gesetzesentwurf zum Straßenverkehrsgesetz könnte sogar verfassungswidrig sein
Neben der Änderung des Verwendungszweckes für Kfz-Mautdaten (die Datenschützer Rhein Main berichteten hier bereits darüber) plant der Bundesverkehrsminister laut einem Artikel des c´t Magazins („Gläsern auf vier Rädern“) eine Erweiterung des Straßenverkehrsgesetzes um einen Paragraphen 63a, der vorsieht, dass hoch- und vollautomatisierte Autos mit separaten Datenspeichern (an Bord des Kraftfahrzeuges oder bei vernetzten Pkws in einer Cloud auf einem Server