Ist das noch Sozialdatenschutz? Öffentliche Zustellung von Schriftstücken auf den Homepages der Bundesagentur für Arbeit und von vielen Jobcentern
Die öffentliche Zustellung behördlicher Schriftstücke ist im Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie in sich auf das VwZG beziehenden Landesgesetzen geregelt. § 10 VwZG lässt zu, dass die öffentliche Zustellung erfolgen kann „durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Stelle, die von der Behörde hierfür allgemein bestimmt ist, oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger.“ Letzeres (Veröffentlichung im Bundesanzeiger) ist zweifelsfrei nicht der Fall,