2. DSAnpUG kommt voraussichtlich erst in 2019
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bietet dem nationalen Gesetzgeber eine Reihe von Öffnungsklauseln und enthält konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge. Danach ist es erforderlich, auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht auf die Vereinbarkeit mit der Verordnung (EU) 2016/679 zu überprüfen und – soweit nötig – anzupassen. Diese Anpassung ist Gegenstand des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes (Gesetzesentwurf für das 2. DSAnpUG-EU). Zum Stand des