Bundesrat lehnt Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten ab

Datenschutzrheinmain/ Dezember 7, 2018/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, mit dem Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten eingeführt werden soll, stößt zunehmend auf Widerstand. Jetzt haben auch vd. Ausschüsse des Bundesrats den Gesetzentwurf abgelehnt. In einer Empfehlung für die nächste Sitzung des Bundesrats am 14.12.2018 wird mitgeteilt:

„Der federführende Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss lehnen den Gesetzentwurf aufgrund erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken ab. Es wird kritisiert, dass durch eine weiträumige Aufstellung und Nutzung automatisierter Kennzeichenlesegeräte anlasslos alle Fahrer und Fahrzeuge, die sich innerhalb bestimmter Strecken und Zonen bewegen, erfasst werden. Eine unverzügliche Auswertung dieser Daten könne nicht sichergestellt werden. Des Weiteren sei die vorgesehene Speicherung der erhobenen Daten von bis zu sechs Monaten unverhältnismäßig.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit begrüßt grundsätzlich die Einführung einer Regelung zur Kontrolle der Verkehrsverbote. Er bezweifelt jedoch, dass die umfassende Datenerhebung und -speicherung der Kraftfahrzeugkennzeichen den Anforderungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gerecht wird. Zudem sei die notwendige Kennzeichenlesetechnik mit erheblichen Kosten für die betroffenen Städte verbunden. Als wirksames und rechtssicheres Mittel für die Kontrolle von Verkehrsverboten wird hingegen die Einführung einer Blauen Plakette zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge erachtet. Gegenüber der automatisierten Überwachung könne somit auf die Erhebung personenbezogener Daten verzichtet werden…“

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