Bundesrat fordert opt-out-Regelung für die elektronische Patientenakte, aber auch für alle anderen Gesundheits- und Behandlungsdaten

Gesunde_daten/ Dezember 17, 2022/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 1Kommentare

In der Sitzung des Bundesrats am 16.12.2022 wurde ein entsprechender Antrag der Landesregierung Baden-Württemberg (Grüne/CDU), der von den Landesregierungen in Berlin und Bremen (jeweils SPD/Grüne/Linke) unterstützt wurde, beschlossen. In der Entschließung wird gefordert, dass die „Digitalisierung im Gesundheitswesen… zügig und umfassend voranzutreiben“ ist, „um durch die sektorenübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und das Innovationspotential Deutschlands im Gesundheitswesen auszuschöpfen.“

In dieser Entschließung wird – über die Absichtserklärung in der Koalitionsvereinbarung von SPD, Grünen und FDP hinausgehend,

Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, GRÜNEN und FDP, dort S. 65

eine opt-out-Regelung nicht nur für die elektronische Patientenakte (ePA), sondern für die Nutzung ausnahmslos aller Gesundheits- und Behandlungsdaten gefordert.

Ziffer 4 der Entschließung lautet: Die elektronische Patientenakte ist ein Dreh- und Angelpunkt für die Gesundheitsdatennutzung in der Gesundheitsversorgung. Sie ist so zu gestalten, dass sie eine Datennutzung niedrigschwellig und unkompliziert ermöglicht, und sie ist grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Um die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich einer Zurverfügungstellung ihrer Daten zu erhalten, wird eine Widerspruchsmöglichkeit eingeführt (sogenannte Opt-out-Möglichkeit). Der Gesetzgeber sollte auch bei weiteren außerhalb der elektronischen Patientenakte gespeicherten Gesundheitsdaten Opt-out-Optionen bei der Freigabe prüfen beziehungsweise die flächendeckende Anwendung von Einwilligungsverfahren (zum Beispiel Modelle der breiten Einwilligung ‚broad consent‘ oder der dynamischen Einwilligung ‚dynamic consent‘) gesetzlich regeln.“

1 Kommentar

  1. Auszug
    Elektronische Patientenakte ablehnen – So verweigern Sie die Datenspeicherung

    Ihr Widerruf kann beispielsweise so aussehen:
    „Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich gegen die Erstellung einer elektronischen Patientenakte für meine Person bin. Falls bereits eine elektronische Patientenakte angelegt wurde, bitte ich höflich um deren Löschung.“

    https://praxistipps.chip.de/elektronische-patientenakte-ablehnen-so-verweigern-sie-die-datenspeicherung_157173

    P.S. Dies würde ich mir auch schriftlich und ggf. mittels Ausdruck aus der Krankenkassen-Datenbank bestätigen lassen.

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