Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Erhaltung des Bargelds und ein Angebot anonymer elektronischer Zahlungsmöglichkeiten
Aus Anlass des Safer Internet Day 2019 hat sich Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zum Thema anonymes Bezahlen zu Wort gemeldet. In einer Stellungnahme von 05.02.2019 erklärt er: „Aus Sicht des Datenschutzes ist es essentiell, dass das datenschutzrechtlich völlig risikofreie anonyme Bezahlen auch in der Zukunft weiterhin möglich bleibt… müssen wir als Datenschützer das Ziel verfolgen darauf hinzuwirken, die neuen digitalen Zahlungsmethoden so auszugestalten, dass sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher datenschutzrechtlich bestmöglich nutzbar sind… Hier könnte auch der Gesetzgeber ins Spiel kommen und die Anbieter von mobile Payment-Lösungen dazu verpflichten, zumindest auch eine Form des anonymen Zahlens anbieten zu müssen…“