Bundesdatenschutzbeauftragte fordert: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern
Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider akzeptiert die politische Vorgabe, dass Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Sie fordert aber leichtere Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten für die Versicherten. Das geht aus einem Schreiben vom 15.10. 2024 an die gesetzlichen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hervor. Sie verweist auf zwei nicht unwesentliche Probleme:
„1. Verlinkung zum Informationsmaterial
Im Hinblick auf den Umfang des zur verbindlichen Nutzung zur Verfügung gestellten Informationsmaterials ist es nachvollziehbar, in einem Anschreiben an die Versicherten zunächst per Link hierauf zu verweisen. Nicht alle Versicherten haben jedoch die Möglichkeit, einen solchen Link auch einzusehen. Auf Wunsch versicherter Personen sind die Krankenkassen daher aus meiner Sicht gehalten, einen Papierabdruck des Informationsmaterials kostenfrei an diese zu versenden.
2. Informationen zum Bestehen eines Widerspruchsrechts gegen die Einrichtung der ePA
Das Informationsmaterial hat gemäß § 343 Abs. 1a S. 3 Nr. 5 lit. a SGB V auch Informationen über das Recht zu erhalten, der Bereitstellung zu widersprechen. Ich möchte dazu den Hinweis geben, dass ein Widerspruch gegen die Einrichtung der ePA mittels sämtlicher Kommunikationskanäle (postalisch, telefonisch, elektronisch, App-gestützt, usw.) durch die Versicherten den Krankenkassen entgegengebracht werden kann. In der Information über das Bestehen des Widerspruchsrechts darf dabei nicht der Eindruck erweckt werden, der Widerspruch könne nur auf einem Wege, beispielsweise nur online, eingelegt werden.“
Viele nützliche Informationen zur ePA, ihren Risiken und den Möglichkeiten, gegen sie Widerspruch einzulegen finden sie auf der Homepage des Bündnisses Widerspruch-ePA.