BeSCHEUERt! – Bundesverkehrsminister Scheuer fordert Videoüberwachung zur Luftreinhaltung in Großstädten

Datenschutzrheinmain/ November 16, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Dass Lokalpolitiker unterschiedlichster Couleur Videoüberwachung fordern, um damit soziale und andere Probleme einer Scheinlösung zuzuführen, ist mittlerweile leider eine alltäglich Erscheinung geworden. Das aber ein leibhaftiger Bundesverkehrsminister (Andreas Scheuer, CSU) einen Gesetzentwurf  zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorlegt, mit dem die Einhaltung von Dieselfahrverboten durch großflächigen Einsatz von Überwachungskameras und automatisierter Verarbeitung von Fahrzeug- und personenbezogenen Daten erfolgen soll, ist ein neuer Höhepunkt des Überwachungswahn(sinn)s.

Ein neuer „§ 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen“ soll  in das StVG eingeführt werden. Im Abs. 1 soll folgende Neuregelung beschlossen werden:

„Zur Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten, die aufgrund des § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angeordnet worden sind oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der Wohnbevölkerung oder der Bevölkerung vor Abgasen zur Abwehr von immissionsbedingten Gefahren ergehen, darf die nach Landesrecht zuständige Behörde im Rahmen von Kontrollen folgende Daten, auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden:

  1. das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, die in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten am Verkehr teilnehmen,
  2. die für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination,
  3. das Bild des Fahrzeugs und des Fahrers,
  4. den Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten.

Eine verdeckte Datenerhebung ist nur zulässig, wenn durch die offene Datenerhebung der Zweck der Maßnahme konkret und erheblich gefährdet wäre.

Nicht nur Digitalcourage e. V.  „bewertet diese geplante Regelung als anlasslose Massenüberwachung. Als vermeintliche Lösung für ein Verkehrs- und Umweltproblem wird die Überwachung aller Autofahrerinnen und Autofahrer in ganz Deutschland vorgeschlagen. Dieser Eingriff in die Grundrechte der Bevölkerung ist absolut unverhältnismäßig… in einer Demokratie und einem Rechtsstaat (ist) anlasslose Massenüberwachung stets ein Problem und niemals eine Lösung.“

Quelle: @jselzer 16.11.2018


Update 21.11.2018

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hat in einer Pressemitteilung vom 20.11.2018 zu den Plänen von Bundesverkehrsminister Scheuer Stellung genommen:

Die Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums zur Überwachung von Dieselfahrverboten sind nach Einschätzung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. v. (DVD) eindeutig verfassungswidrig… Frank Spaeing, DVD-Vorsitzender: „Diese Totalerfassung ist unverhältnismäßig. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Daten der Kfz, für die keine Fahrverbotsmerkmale im Kraftfahrtbundesamt (KBA) gespeichert sind, nach einer geplanten Datenübermittlung dorthin und einem Datenabgleich wieder gelöscht werden sollen. Die bisher vorgesehene Regelung des Ministeriums ist zudem wegen ihrer Unbestimmtheit verfassungswidrig“… Werner Hülsmann, stellvertretender DVD-Vorsitzender, ergänzt: „Es gäbe datensparsamere technische Alternativen, etwa das Anbringen von RFID-Chips an fahrbeschränkte Dieselfahrzeuge, über die eine ausschließliche Erfassung solcher Kfz erreicht werden könnte.“ Datensparsamer wären natürlich auch die diskutierten blauen Plaketten, die von Polizeibeamten oder Ordnungsbehörden kontrolliert werden könnten. „Das zentrale Problem liegt aber unseres Erachtens ganz woanders: Die Fahrverbote werden von den Gerichten nur verhängt, weil die Politik die Kfz-Hersteller nicht zur Nachrüstung schmutziger Dieselfahrzeuge verpflichtet.“… Hier wird, um die Kfz-Hersteller zu schonen, ein Überwachungsnetz über die Kfz-Nutzenden ausgeworfen. „Solche Verkehrsüberwachungsmöglichkeiten schaffen – das zeigt die Erfahrung – bei allen möglichen Behörden Begehrlichkeiten, daher gilt es diese Ansätze von vornherein zu verhindern.“

 

 

1 Kommentar

  1. Die Stadt Frankfurt hält die Idee von CSU-Scheuer auch für #bescheuert. Meldet der Spiegel jedenfalls. Da habe ich gelesen:
    Man sehe eine solche Kontrollpraxis „aus datenschutzrechtlicher Sicht derzeit als unverhältnismäßig an“, teilte die Stadt Frankfurt am Main auf Anfrage mit.
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/diesel-fahrverbote-staedte-gegen-automatische-kennzeichenerfassung-a-1239381.html#ref=rss

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