Baden-Württemberg: Wird das Landespolizeigesetz noch weiter verschärft?

Datenschutzrheinmain/ Oktober 30, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Mit der Änderung des Landespolizeigesetzes hatte der Landtag von Baden-Württemberg Ende 2016 der probeweisen Einführung von Body-Cams bei der Landespolizei zugestimmt. Ende 2017 wurde das baden-württembergische Polizeigesetz dann massiv weiter verschärft. Schneller als in Bayern und ohne nennenswerten Widerstand im „Ländle“ wurde eines der schärfsten Polizeigesetze beschlossen. Und nun hat CDU-Innenminister Strobl in dieser Woche angekündigt, das Gesetz noch weiter verschärfen zu wollen. Staatstrojaner, Einsatz von Bodycams auch in privaten Räumen, Ausweitung der Schleierfahndung, erweiterte DNA-Untersuchungen, präventive Festnahmen stehen auf Strobls Wunschliste. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der dem lt. Aussage des SWR dem Sender vorliegt. Die Grünen in der Landesregierung zieren sich noch, obwohl Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) schon zum letzten Gesetzgebungsverfahren seines Innenministers erklärte: „Wir gehen an die Grenze des verfassungsmäßig Machbaren.

Der frühere schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert, selbst prominentes Mitglied der Grünen, hat in einem Interview mit Radio Dreyeckland  (Dauer: 10 Minuten) in einem hörenswerten Beitrag dazu kritisch Stellung genommen. Dabei macht Thilo Weichert (ab Minute 7:58)  auch eine Bemerkung zu Hessen: Wir haben in Hessen erlebt, wie die Grünen sich von der CDU richtig haben vorführen lassen… Das hat dann dazu geführt, dass die hessischen Fraktionen von CDU und Grünen den BigBrotherAward bekommen haben für ihre Gesetzgebung…“

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