Baden-Württemberg: 20 Verbände lehnen Einsatz der Cloud-Software MS 365 in Schulen ab

Datenschutzrheinmain/ Januar 14, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz an Schulen, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Baden-Württembergs Kultusministerium plant die Bereitstellung der Cloud-Software MS 365 (früher „MS Office 365“) von Microsoftfür die Nutzung an Schulen. Dieses Vorhaben ist aus zahlreichen Gründen, nicht zuletzt aufgrund ungelöster Datenschutzprobleme, stark umstritten. 20 Organiationen, darunter der Landesschülerbeirat Baden-Württemberg, der Landeselternbeirat Baden-Württemberg, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg, der Chaos Computer Club Stuttgart e.V., Digitalcourage e.V. und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wenden sich deshalb gegen dieses Vorhaben und appellieren an die Landesregierung, stattdessen auf die Nutzung und den weiteren Ausbau vorhandener und in zahlreichen Belangen vorteilhafterer Open-Source-Lösungen für den digitalen Unterricht der Schulen zu setzen. Zum Thema Datenschutz erklären sie:

  • Die Datenschutzkonformität einer Bildungsplattform ist von zentraler Bedeutung, weil auf ihr sehr sensible Daten der Schülerinnen und Schüler gespeichert und verarbeitet werden. Es ist auch durch die restriktivste Benutzerordnung nicht zu verhindern, dass z.B. Eltern den Lehrkräften auf digitalem Wege über Krankheitsverläufe oder Verhaltensprobleme der Kinder berichten. Der Quellcode von MS 365 ist geheim, sodass seine Datenschutzkonformität nicht überprüft werden kann. Laut der Nutzungsbedingungen werden von MS 365 zudem ständig zahlreiche sogenannte Telemetrie- und Diagnosedaten auf die Server der Firma Microsoft übertragen.
  • Die datenschutzrechtlichen Probleme rund um den US-Cloud Act, dem die Firma Microsoft in ihrem Heimatland unterliegt, und den gescheiterten EU-US Privacy Shield sind hinlänglich bekannt: Selbst wenn die Microsoft-Server (wie in diesem Fall beabsichtigt) in Deutschland stehen, muss Microsoft Daten an Behörden in die USA übertragen, wenn dies von dort angeordnet wird. Selbst wenn Microsoft (wie kürzlich rechtlich wertlos zugesichert) gegen solche behördlichen Anfragen auf dem Gerichtsweg vorgehen würde, wäre der Ausgang ungewiss. Auch der LfDI (Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) Baden-Württembergs hat weiterhin erhebliche Zweifel an der aktuellen und nachhaltigen Datenschutzkonformität von MS 365.“

Die Stellungnahme der 20 Verbände ist hier im Wortlaut nachlesbar.

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