Baden-Württemberg: 1.500,- EUR Geldbuße wegen unerlaubter Datenabfrage durch einen Polizisten

Petra/ März 21, 2025/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Mit Beschluss vom 25.02.2025 (Aktenzeichen: 2 ORbs 16 Ss 336/24) hat das Oberlandesgericht Stuttgart gegen einen Polizisten eine Geldbuße verhängt, der 2021 auf seinem Dienstrechner über das polizeiliche Informationssystem POLAS ohne dienstliche Veranlassung Daten eines Kollegen abgerufen hatte.

Das Amtsgericht Stuttgart hatte zuvor den Beamten wegen vorsätzlicher rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten zu einer Geldbuße von 1.500 €. Gegen dieses Urteil legte der Polizist Rechtsbeschwerde ein. Das OLG Stuttgart hat die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Der Abruf personenbezogener Daten ohne dienstlichen Anlass stelle eine unzulässige Datenverarbeitung dar.


Dies ist bereits der zweite Fall illegaler Datenabfragen durch Polizisten in Baden-Württemberg, der im März 2025 bekannt wurde. Der Landesdatenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg hat gegen einen Polizeibeamten ein Bußgeld i. H. v. 3.500 € erlassen, weil dieser ohne dienstlichen Anlass eine unrechtmäßige Abfrage im Melderegister mit den Daten einer zuvor im Rahmen einer Verkehrskontrolle angetroffenen Frau durchführte. Im Jahr 2024 hat der Landesdatenschutzbeauftragte bei 12 Verfahren gegen Beschäftigte der Polizei wegen der rechtswidrigen Nutzung von dienstlichen Datenbanken zu privaten Zwecken Bußgelder in Höhe von insgesamt 14.550 Euro erlassen. Beschäftigte der Polizei handeln bei rechtswidrigen Datenabrufen in polizeilichen Datensystemen zu privaten Zwecken in eigenständiger Verantwortlichkeit und können demnach auch als Privatperson mit einem wirksamen und abschreckenden Bußgeld i.S. Art. 83 Abs. 1 DS-GVO sanktioniert werden.

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