Sächsischer Datenschutzbeauftragter kritisiert Zugriffsrechte der Geheimdienste auf biometrische Fotos für Personalausweise und Pässe
In seinem 18. Tätigkeitsbericht (Abschnitt 5.4.1 Änderung des Personalausweisgesetzes und des Passgesetzes) stellt der Sächsische Datenschutzbeauftragte fest: „… dass zusätzlich zu Polizeibehörden die deutschen Geheimdienste zukünftig weitgehend ungeregelt in automatisierten Verfahren auf die Daten in den Meldebehörden zuzugreifen befugt sein sollen, einschließlich der biometrischen Passbilder, vgl. u. a. § 25 Abs. 2 PauswG.“ Er merkt dazu an: „Der automatisierte Abruf,