Auch in Sachsen: Polizeigesetz stoppen – Demonstration an 26. Januar „Grundrechte verteidigen“
26.01.2019 – 13.00 Uhr – Dresden – Wiener Platz Weitere Informationen sind hier zu finden.
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Um die massenweise Übermittlung von Meldedaten im Rahmen eines Testlaufs für den Zensus 2021 zu verhindern, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 10.01.2018 einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. „Es ist völlig überflüssig, für einen bloßen Test die Meldedaten von über 82 Millionen Menschen in Deutschland an einer Stelle zusammenführen“, sagt Malte Spitz, Generalsekretär der GFF und einer der Antragsteller.
Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln einige deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem von jedem Kunden abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon- und Internetnutzung. Dies ergibt sich aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur, die dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorliegt. Den Unternehmen, deren Name die Bundesnetzagentur nicht bekannt gibt, droht ein Bußgeld. Konkret wird der Aufenthaltsort bei mobiler Telekommunikation (Funkzelle) eine Woche lang, die
Ein im Schnellverfahren durch den Bundestag geschleustes Änderungsgesetz zum Zensusvorbereitungsgesetz 2021, das am 01.01.2019 in Kraft tritt bestimmt, dass zum Stichtag 13.01.2019 alle deutschen Meldeämter umfassende Datensätze zu allen bei ihnen gemeldeten Personen an die statistischen Ämter der Länder übermitteln sollen. Damit wird das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 um einen § 9a ergänzt, der in den Absätzen 2 – 4 umfangreiche Listen
Über einen dreisten Versuch dieser Art berichtet die Saarbrücker Zeitung am 17.12.2018: “Der Wasserleitungszweckverband ‘Gau-Süd’, Eigenbetrieb der Gemeinde Wallerfangen, hat Ende 2016 begonnen, in den Ortsteilen der Gemeinde fernablesbare Wasserzähler einzubauen, sogenannte intelligente Zähler. Die Gemeinde informierte im Amtsblatt zwar mehrfach über den Austausch der Zähler, versäumte es aber, die Einwilligung der Kunden zum Einbau eines intelligenten Messystems, die im
Die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA) meldete am 11.04.2018: „Eine von Mitarbeitern des Fachkommissariats ‚Staatsschutz‘ der Polizei Göttingen angelegte Datensammlung über links motivierte Gewalttäter war in dieser Form unzulässig… Das hat die Polizeidirektion (PD) Göttingen jetzt eingeräumt.“ Die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz hat in den letzten Monaten diesen Skandal überprüft und nach Abschluss ihrer Ermittlungen das Handeln der Polizei in Göttingen für
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland private Unternehmen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr nicht verpflichten darf, vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet die Pässe und Aufenthaltstitel der Passagiere zu kontrollieren. Nach deutschem Recht (§ 63 Aufenthaltsgesetz) muss jeder Beförderungsunternehmer, der im Schengen-Raum einen grenzüberschreitenden Linienbusverkehr mit Zielort in Deutschland betreibt, vor dem Überschreiten der deutschen Grenze die Pässe und
Angestoßen von Doña Carmen e. V. (Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten) und damals juristisch unterstützt von Rechtsanwalt Meinhard Starostik (leider verstorben am 12.06.2018), der mehrmals erfolgreich Verfassungsbeschwerden gegen Grundrechtseingriffe vertreten hat, wurde am 21.06.2017 eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz dem Bundesverfassungsgericht übergeben. Mit diesem Gesetz werden Grundrechte der betroffenen Menschen systematisch ausgehebelt, darunter das Grundrecht auf Unverletzlichkeit
Am Beginn des Offenen Briefs der Digitalen Gesellschaft e. V. an die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag und den Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Hessen, veröffentlicht am 13.12.2018, wird festgestellt: „Die Partei ist erstarkt aus der Landtagswahl hervorgegangen, die Bürgerinnen und Bürger haben Vertrauen gezeigt. Dieses wird jedoch nachhaltig enttäuscht, solange Polizei- und Verfassungsschutzgesetz in der jetzigen
In seinem „Datenschutzbericht 2015-2017„ widmet der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Gießen alleine sechs der insgesamt 25 Seiten den unzureichenden Arbeitsbedingungen in seinem Aufgabenbereich. Der Datenschutzbeauftragte übt seine Tätigkeit nominell mit 20 % seiner Arbeitszeit aus, seine Haupttätigkeit ist die Leitung des Revisionsamts der Stadt Gießen. Im Bericht stellt er fest: „Der Aufwand zur Erfüllung der Aufgabe als bDSB hat sich