Tatort – Berlin – Videoüberwachung – Handy-Rasterfahndung
Passend (?!?) zur Demonstration Freiheit statt Angst am Tag vorher – der Tatort aus Berlin am Sonntag-Abend. Dem ist inhaltlich nichts hinzu zu fügen…
Passend (?!?) zur Demonstration Freiheit statt Angst am Tag vorher – der Tatort aus Berlin am Sonntag-Abend. Dem ist inhaltlich nichts hinzu zu fügen…
Bürgerrechtsgruppen, die Gewerkschaft ver.di und mehrere Parteien riefen zur Demonstration “Freiheit statt Angst” in Berlin auf. 20.000 Menschen, viele junge, aber auch überraschend viele ältere, folgten dem Aufruf und nahmen über 5 Stunden hinweg an der Auftakt- und der Schlusskundgebung sowie einer Demonstration durch die Berliner Innenstadt teil.
Bereits 1995 hat der Bundegerichtshof festgestellt, dass die Herstellung von Filmaufzeichnungen einer Person mit einer Videokamera in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen, etwa auf einem öffentlichen Weg, einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen, selbst wenn keine Verbreitungsabsicht der Aufnahmen besteht (BGH, Urteil vom 25. April 1995 – VI ZR 272/94). Dessen ungeachtet breiten sich in Frankfurt nahezu
„Meine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den Bundesbehörden zu kontrollieren. So sieht es § 24 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Trotzdem hat das Bundesministerium des Innern (BMI) meine Fragen zur Einbeziehung deutscher Behörden in PRISM, TEMPORA und XKEYSCORE nicht beantwortet. Die Behauptung des BMI, man habe meine Fragen nicht beantworten müssen, da der
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 5. September 2013 in einer Entschließung festgestellt, „dass noch immer nicht alles getan wurde, um das Ausmaß der nachrichtendienstlichen Ermittlungen mithilfe von Programmen wie PRISM, TEMPORA und XKEYSCORE für die Bundesrepublik Deutschland aufzuklären.“
Nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz werden Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers nicht verletzt, wenn ein Vorgesetzter einen Beschäftigten beim mutmaßlichen “Blaumachen” ohne dessen Einverständnis fotografiert.
Hauseingang Ostendstr. 40 in Frankfurt: 1 Videokamera ist auf den Bürgersteig vor der Haustür – d. h. auf den öffentlichen Straßenraum – gerichtet. Tritt man näher heran, kann man auf einem Blatt an der Haustür lesen: „Da bleibt Dir die Spucke weg“, sagt der Frankfurter…
Die Alte Oper in Frankfurt ist zentral und verkehrsgünstig gelegen; der davor befindliche Opernplatz bietet tausenden von Menschen Platz zum flanieren, aber auch für Kundgebungen und Demonstrationen. Ringsum ist das Gebäude der Alten Oper bestückt mit einer Vielzahl von Videokameras. Auffallend dabei: Der Platz vor dem Haupteingang der Alten Oper befindet sich im Visier von 2 auf den Platz gerichteten
Fundsache! (Quelle: http://www.qype.com/place/2197214-Cafe-Caramel-Frankfurt-am-Main/photos/3540394). Man sollte es nicht für möglich halten: Auch Cafébetreiber, Kneipiers, Pizzabäcker und Restaurantpächter setzen auf die Videoüberwachung von Gästen und Personal. Und scheinbar oder tatsächlich wird das weitgehend kritiklos hingenommen…
Die Videoüberwachung des öffentlichen Nahverkehrs ist politisch umstritten und wird auch von den Fahrgästen unterschiedlich beurteilt. Um die Diskussion auf der Basis von überprüfbaren Fakten zu führen, hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main die großen Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs in der Region gebeten, einige Fragen zu den jeweiligen Erfahrungen mit Videoüberwachung zu beantworten.