Amtsgericht Frankfurt entscheidet: Attrappe einer Videokamera muss aus Wohnhaus entfernt werden
Am 29.01.2015 wurde ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt bekannt, das die Rechte der Mieter gegenüber Vermietern stärkt. Ein Mieter hatte vom Vermieter vergeblich den Abbau von Kameraattrappen im Eingangsbereich des Hauses und im Treppenaufgang gefordert. Das Gericht gab jetzt der Klage des Mieters statt und verurteilte den Vermieter dazu, die Kameraatttrappen abzubauen. Nach Meldung der Dt. Presseagentur (dpa) bewertete das