Auch in der Schweiz: Klage gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesgericht erhoben

Datenschutzrheinmain/ Dezember 20, 2016/ alle Beiträge, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Die Digitale Gesellschaft der Schweiz hat am 15.12.2016 vor dem Schweizer Bundesgericht (vergleichbar dem Bundesverfassungsgericht) eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten erhoben. In einer Stellungnahme wird dazu erklärt: „Mit der Vorratsdatenspeicherung wird von allen Menschen während mindestens sechs Monaten gespeichert, wann und wo sie wie und mit wem kommuniziert haben. Für jede Person in der Schweiz wird ohne Anlass und ohne Verdacht ein detailliertes Profil erstellt. Diese Massenüberwachung betrifft ohne Ausnahme alle Menschen. Sie nimmt auch keine Rücksicht auf das Anwaltsgeheimnis, das Arztgeheimnis und den Quellenschutz von Journalisten. Jede Person in der Schweiz steht Tag und Nacht unter Verdacht.“

 

Die Vorgeschichte: Das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz hatte mit seinem Urteil vom 09.11.2016 einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt, die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft jedoch abgewiesen. Daher jetzt die Klage vor dem Bundesgericht. Weitere Informationen zum Klageverfahren sind hier zu finden.

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