Attentat am Berliner Breitscheidplatz: Anis Amri und die „Sicherheits“behörden – eine lebensgefährliche Verquickung

Datenschutzrheinmain/ März 25, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung/ 0 comments

Unter der Überschrift Anis Amri wurde offenbar als Quelle genutzt informiert die Berliner Zeitung vom 24.03.2017: „… obwohl es Erkenntnisse über Amris Verbindungen zum IS gab, wurde er nicht aus dem Verkehr gezogen. Die vorliegenden Dokumente belegen, dass dies auch so gewollt war. Laut rbb-Bericht sei eine Weisung an NRW-Polizeidienststellen ergangen, die Quelle Amri möglichst nicht zu kontrollieren. In diese Verabredung sei offenkundig auch die Berliner Polizei eingeweiht gewesen. Als Amri im Februar des vergangenen Jahres mit dem Bus nach Berlin kam, sei er von der Polizei überprüft worden – und zwar zum Ärger der NRW-Kollegen. Zitat aus den Akten: ‚Entgegen der Absprachen wurde Amri durch Kräfte des LKA Berlin offen kontrolliert. … Hierdurch Gefährdung des weiteren Einsatzes der VP‘. Damit ist Vertrauensperson gemeint…“

Wenn nicht nur Geheimdienste (bei denen scheint es Usus zu sein – siehe Erkenntnisse diverser NSU-Untersuchungsausschüsse!), sondern auch Polizeibehörden Informantenschutz höher hängen als den Schutz von Menschen vor lebensbedrohenden Aktivitäten, dann ist der <Rechts>staat offenkundig aus den Fugen geraten.

Es würde – nicht nur – der Berliner CDU gut tun, wenn Sie dieses Verhalten mit der gleichen Akribie und Hartnäckigkeit verfolgen würden wie ihre Pläne zur flächendeckenden Videoüberwachung in Berlin. Denn was wäre passiert, wenn ein Berliner Polizist vor dem Attentat am Breitscheidplatz Anis Amri am Bildschirm erkannt hätte? Der Vorgesetzte hätte entschieden: „Eine Vertrauensperson der Kollegen aus NRW! Lass ihn laufen…“

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