Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Kritische Bewertung der Position des EuGH-Generalanwaltes zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Datenschutzrheinmain/ März 20, 2014/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0 comments

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht, die die Positionen des Generalanwalt Cruz Villalón einer kritischen Würdigung unterzieht.

Wenn die EU-Richtlinie tatsächlich, wie vom Generalanwalt angemerkt, gegen die Grundrechte verstieße, hätte dieser nicht nur eine Modifikation, sondern eine Annullierung der Richtlinie fordern müssen. Stattdessen habe er aber die anlasslose Speicherung von Meta- wie Geodaten als legitimes wie erforderliches Anliegen dargestellt werden. Es gäbe – so der AK Vorrat mit Verweis auf die Kriminalitätsstatistiken – keinen einzigen EU-Staat, in dem die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung einen statistisch erkennbaren Einfluss auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten gehabt habe.

Uli Breuer, Mitglied im AK Vorrat und in der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, erklärte: “Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU bis heute hervorgebracht hat. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet alle EU-Staaten zur wahllosen Erfassung und Sammlung sensibler Informationen über soziale Kontakte (einschließlich Geschäftsbeziehungen), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzten, Rechtsanwälten und Strafverteidigern, Betriebsräten, Psychotherapeuten, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern, die sich keines Fehlverhaltens verdächtig gemacht haben. Der Europäische Gerichtshof muss dem jetzt endlich ein Ende setzen! Die EU sollte Verdächtige schwerer Straftaten ins Visier nehmen, anstatt alle 500 Millionen EU-Bürger unter Generalverdacht zu stellen.“

Die Stellungnahme des AK Vorrat ist hier im Wortlaut – aber leider nur in englischer Sprache – nachlesbar: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/comments-ag-opinion-rev.pdf

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