Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt EuGH-Urteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung

Datenschutzrheinmain/ Dezember 23, 2016/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKV) hat in einer Stellungnahme vom 22.12.2016 erklärt, dass er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. Der AKV sieht sich in seinem langjährigem Einsatz gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation bestätigt: Eine anlasslose Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar.

„Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs“, kommentiert Ingo Jürgensmann vom Arbeitskreis Vorratspeicherung. „Der EuGH stellt klar, dass eine anlasslose Massenüberwachung nicht mit den Grundrechten vereinbar ist und nur eine gezielte Speicherung von Daten überhaupt infrage kommt. Die Bundesregierung muss nun handeln und die Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal zu den Akten legen und das 2015 beschlossene Gesetz zur ‚Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten‘ unverzüglich aufheben.“

Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, ergänzt: „Besser wäre, der Gesetzgeber handelt jetzt sofort, um zu verhindern, dass die Telekommunikationsanbieter eine teure Infrastruktur aufbauen müssen, die wieder verschrottet wird, wenn das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung des TKG aufhebt. Regierung und Gesetzgeber dürfen jetzt nicht noch sehenden Auges zulassen, dass eine offensichtlich grundgesetz- und europarechtswidrige Vorratsdatenspeicherung zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt, obwohl ihre Tage mit dem Urteil aus Luxemburg gezählt sind.“

Die im AKV zusammen geschlossenen Bürgerrechtler fordern weiter eine Vorab-Überprüfung aller zukünftigen Sicherheitsgesetze auf ihre Wirkung und schädlichen Nebenwirkungen. „Es geht nicht an,“ so Franziska Lux, „dass erst jahrelange Gerichtsprozesse auf höchstrichterlicher Ebene der Bundesregierung die entsprechende Nachhilfe zur Verfassungsmäßigkeit ihrer Vorhaben geben.“

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKV) ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main arbeitet mit im AKV.

Pressemitteilung des

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