Arbeitnehmerdatenschutz: „Überwachung ist verboten“
Unter der Überschrift „Überwachung ist verboten“ informiert die Industriegewerkschaft Metall (IGM) in der neuesten Ausgabe ihrer Mitgliederzeitung über Grundzüge des Arbeitnehmerdatenschutz. Die Fragestellung „Viele Beschäftigte erhalten vom Arbeitgeber ein Mobiltelefon oder ein Fahrzeug, das sie dienstlich für ihre Tätigkeit nutzen müssen. Doch darf der Chef heimlich die Bewegungsdaten erfassen?“ Gestützt auf das Bundesdatenschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte werden allgemeinverständliche Informationen angeboten.
Nachlesen unter http://www.igmetall.de/metallzeitung-nr-01-januar-2014-12749.htm, dort auf Seite 12.