Anschluss an die Telematikinfrastruktur – ein Datenschutzrisiko

Gesunde_daten/ Mai 4, 2019/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

In einer Pressemitteilung vom 23.04.2019 hat die Freie Ärzteschaft e. V-. auf ein Problem hingewiesen, das auch für Patient*innen und ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten von großer Bedeutung ist: Der Anschluss der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) verursacht offenbar gravierende Sicherheitsprobleme in vielen Praxisnetzwerken. Das hatte kürzlich der IT-Experte Jens Ernst in den Medien berichtet… Derzeit verbinden Techniker der IT-Firmen, die die Konnektoren sowie die Kartenlesegeräte verkaufen, in den Arztpraxen die Praxisnetzwerke mit diesen Geräten. Und das offenbar teilweise unsachgemäß: Obwohl ein sogenannter Reihenbetrieb empfohlen wird, installierten die Techniker bisher selbst nach Erkenntnissen der Gematik oft einen Parallelbetrieb. Dieser sei jedoch nur bei hochsicheren Netzwerken mit verschlüsselter Datenübertragung zulässig, über die Arztpraxen in der Regel nicht verfügten. Zudem schalteten die Techniker-Berichten zufolge immer wieder Firewalls und Virenschutzprogramme der Praxisnetzwerke ab…“

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat in einer Pressemitteilung vom 02.05.2019 zu den kürzlich bekannt gewordenen Problemen bei der Installation der Konnektoren zur Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur Stellung genommen: „Eine große Vision treibt seit 2003 alle Bundesgesundheitsminister um , egal welcher Partei sie angehören : Eine ‚Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen‘ (TI) soll entstehen, die Kliniken, Arztpraxen, Therapeuten, Apotheken und Krankenkassen digital vernetzt und den Austausch von Patientendaten ermöglicht. Sicher soll sie sein, bequem und modern. Und vor allem soll sie ganz, ganz schnell realisiert werden. Das ist jedenfalls die Priorität, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzt. Er hat Ende 2015 ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, das alle Ärzte mit Honorarabzug bedroht, deren Praxen nicht bis 1. Juli 2019 am die TI angeschlossen sind. Scharen von Technikern schwärmen derzeit durch Deutschlands Arztpraxen, um den Anschluss noch rasch umzusetzen… Während der Bundesdatenschutzbeauftragte die Vorgehensweise beim TI-Rollout als ‚grob fahrlässig‘ bewertete, bezeichnete die gematik die eklatanten Datensicherheitsverstöße als ‚Einzelfälle‘. ‚Man hat den Eindruck, hier werden Sicherheitslücken unter den Teppich gekehrt‘ sagt Dr. Bernhard Scheffold, Software-Entwickler und Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V. ‚Spahn will die Telematikinfrastruktur um jeden Preis – und zwar am liebsten schon gestern. Die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses und der Schutz der Patientendaten sind da nachrangig.‘ ‚Wenn man eine derart verantwortungslose Vorgehensweise unwidersprochen durchgehen lässt, wird das als Freibrief verstanden, so weiterzumachen‘ ergänzt Co-Vereinsvorsitzende Uta Schmitt ‚weitere Datensicherheits- und Datenschutzverstöße sind dann praktisch vorprogrammiert‘. Der Verein besteht daher auf der Aufarbeitung der datenschutzkritischen Vorfälle und hat als ersten Schritt eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Ausmaß der unsachgemäßen TI-Anschlüsse an das Bundesgesundheitsministerium gestellt.“

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