Anfrage an die Stadt Offenbach zu polizeilichen Videoüberwachungssystemen im Stadtgebiet

CCTV-NeinDanke/ Januar 3, 2024/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südosthessen betreibt die Stadt Offenbach seit 2004 Videoüberwachung an mehreren Stellen innerhalb des Stadtgebiets:

  • Drei Kameras befinden sich an der Hermann-Steinhäuser-Straße.
  • Zwei Kameras überwachen den Europaplatz
  • und zwei Kameras stehen am S-Bahn-Bahnhof Bieber-Waldhof.
  • Neun Kameras sind am Marktplatz installiert, fünf befinden sich am Stadthaus, eine am Gebäude Frankfurter Straße 1 und drei Kameras an der Sparkasse.

2021 wurde ein vollständigen Austausch (Modernisierung) der Videoüberwachungskameras vorgenommen. An Kosten sind dafür 330.000 € entstanden, zwei Drittel davon hat das Land Hessen als Zuschuss gezahlt.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main nahm dies damals als Anlass, dem Offenbacher Magistrat und dem Polizeipräsidium Fragen zu stellen, die von beiden Adressaten ignoriert und nicht beantwortet wurden.

Die Fraktion Ofa (Offenbach für alle) in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung hat dieses Thema jetzt aufgegriffen und am 03.12.2023 dazu eine Anfrage mit insgesamt acht Fragen an den Magistrat der Stadt Offenbach gerichtet:

  1. Wie war die Kriminalitätsentwicklung (Art und Anzahl festgestellter Straftaten) an den überwachten Plätze und Straßenabschnitten?
  2. Wurden die im § 14 Abs. 3 HSOG alle zwei Jahre zwingend vorgeschriebenen Überprüfungen gemacht, ob die Voraussetzungen für den Betrieb der Überwachungskameras weiterhin vorliegen?
  3. Welches Ergebnis hatten diese Überprüfungen?
  4. Wann (Monat/ Jahr) wurden die beiden letzten Überprüfungen durchgeführt?
  5. Wer ist der Verantwortliche i. S. d. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO für die Überwachungskameras?
  6. Wurden Regelungen getroffen i. S. d. Art. 26 DSGVO (Gemeinsam Verantwortliche), da sowohl Beschäftigte der kommunalen als auch der Landespolizei Zugriff auf die erhobenen und gespeicherten Daten haben?
  7. Wie wird sichergestellt, dass „das wesentliche der Vereinbarung… der betroffenen Person zur Verfügung gestellt“ wird (Art. 26 Abs. 2 DSGVO)? Als betroffene Person sind alle Menschen zu verstehen, die sich zeitweilig (auch kurzzeitig) in den überwachten Bereichen aufhalten.
  8. Wie wird sichergestellt, dass zum Schutz der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art 5. bzw. Art. 8 GG) bei politischen Versammlungen im Sichtbereich der Kameras diese für die Zeitdauer der Versammlung sichtbar bzw. überprüfbar für die Teilnehmer*innen deaktiviert sind?“

Man darf gespannt sein, ob der Magistrat, der zwischenzeitlich von einer veränderten Koalition im Offenbacher Rathaus dominiert wird, die Fragen der Ofa-Fraktion genauso unbeantwortet lässt wie die der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Der kommunalen Demokratie und der Transparenz der öffentlichen Verwaltung würde der Magistrat einen Dienst erweisen, wenn er die acht Fragen so detailliert beantwortet, wie sie gestellt wurden.

 

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