Alzey (Rheinhessen): Nach Klatsche durch den Landesdatenschutzbeauftragten zieht die CDU-Fraktion einen Antrag zu Videoüberwachung zurück

Datenschutzrheinmain/ November 19, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Mit einem im Inhalt fragwürdigen und in der Sprache eigentümlichen Antrag forderte die CDU-Fraktion in der rheinhessischen Kleinstadt Alzey im Februar 2018 den Ausbau der Videoüberwachung an zwei Stellen im Stadtgebiet. Die Begründung in Auszügen: “Das der Roßmarkt seit längerem ins Schlaglicht des öffentlichen Interesse gerückt ist, durch verschiedene Jugendliche mit unterschiedlichen Hintergrund (unbegleitet, rumänisch, bulgarisch), die mehr oder weniger Probleme haben sich ordentlich zu präsentieren, ist ja mittlerweile bekannt. Da das Ordnungsamt nicht den ganzen Tag und Nacht anwesend sein kann und die Anwendung der bestehenden Gefahrenabwehrverordnung, das Problem der Beweispflicht des Verursacherprinzips mit sich bringt. Möchten wir, dass dieser Platz zukünftig durch Videoüberwachung abgesichert wird.  Damit Konsequent diese Verhaltensdefizite durch Bußgelder oder Anzeigen Justierung finden…” (Rechtschreibung und Satzbau wie im Original).

Im April 2018 teilt die Stadtverwaltung in einer Vorlage den Alzeyer Stadträten mit, dass der Antrag der CDU dem Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz zur Prüfung und Bewertung vorgelegt wurde. Die CDU blieb trotzdem bei ihrem Vorhaben, ihr Antrag wurde weiter beraten.

Am 19.11.2018 informierte die Allgemeine Zeitung aus Mainz: „Nach deutlicher Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten an ihrem Vorhaben zieht die CDU ihren Antrag auf Videoüberwachung in Alzey zurück… Aus der Beschlussvorlage des Tagesordnungspunktes im Ausschuss geht hervor, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Dieter Kugelmann, eine Videoüberwachung aufgrund der geschilderten Sachverhalte für nicht vertretbar hält. Für den Fall, dass die Planungen für die Installation von Videokameras voranschreiten oder diese gar realisiert wird, behält sich Kugelmann vor, eine förmliche Warnung auszusprechen beziehungsweise von seinen ‚Abhilfebefugnissen‘ Gebrauch zu machen…“ Das Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz an die Stadt Alzey ist hier im Wortlaut nachlesbar.

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