Aktion „Rote Karte für die Telematik-Infrastruktur“

Datenschutzrheinmain/ März 27, 2018/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 4Kommentare

Auf Initiative von Zahnärzten und Ärzten aus Bayern ist die Aktion „Rote Karte für die TI“ entstanden. Mittels Postkarten konfrontieren Ärzte und Zahnärzte die neuen Bundestagsabgeordneten und den neuen Bundesgesundheitsminister mit den Sicherheitslücken und den Problemen bei der technischen Umsetzung des Online-Anschlusses in den Praxen, wie den hohen Kosten und Betriebsunterbrechungen. Ziel ist, möglichst einen Stopp des Projektes zu erreichen.

Quelle: Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB)

Wer gerne „Rote Karten“ haben möchte  kann max. 50 Exemplare Stück kostenfrei erhalten, solange der Vorrat reicht. Die Karten können über die eMail-Adresse rote-karte-fuer-ti [at] gmx.de angefordert werden.

„Rote Karte für die TI“ ist eine Möglichkeit des persönlichen Protests gegen die Einführung der TI, die momentan für die Betroffenen nichts bringt außer Kosten und Ärger. Die „Rote Karte“-Aktion wendet sich an die politischen Entscheidungsträger persönlich, somit z.B. an die Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises, die 41 Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag oder auch an den Bundesgesundheitsminister oder die Kanzlerin. Rote Karten können natürlich auch von Patienten genutzt werden. Die Karten sollten offen und möglichst einzeln (je 0,45 € Porto) versandt werden. Ein Absender ist unbedingt erforderlich, sonst werden die Karten nicht zugestellt.

Ein Zahnarzt, der die Aktion “Rote Karte” unterstützt, schreibt: “Für mich ist, nicht allein wegen den bekannten Mißständen der  TI per se, sondern vielmehr insbesonders auf Grund der arroganten und zynischen Vorgehensweise der Entscheidungsträger im Zusammenhang mit der  Systemeinführung, der Punkt erreicht, an dem ich sage: Es tut mir leid, ich werde nicht länger diese Dinge weiter schweigend hinnehmen. Ich möchte diese Entwicklung nicht stumm und widerstandlos mittragen. Und vielen ärztlichen und zahnärztlichen Kollegen, die als Gesamtheit sicherlich eher zu den nicht renitenten Teilen unserer Gesellschaft gehören, geht es genauso…”

Weitere Informationen zur Aktion “Rote Karte für die Telematik-Infrastruktur” finden Sie hier, hier und hier.

4 Kommentare

  1. Krankenschwester schreibt emotionalen Brief an Gesundheitsminister

    Wenn man die aktuelle Nachricht oben noch hinzu nimmt, dann kann man nur zu dem Schluss kommen, wir haben es mit einem technik-überbetonten und leider menschenverachtenden Gesundheitssystem zutun. Anstatt Gelder einzusammeln und zig Milliarden -überwiegend und in dieser Höhe- in Technik zu investieren, damit dann nette kleine Roboter die Menschen pflegen, sollten wir dringend die Milliarden in den Menschen selbst investieren und das heißt in Pflegepersonal investieren. Stellen wir uns mal vor es würden nicht 14 Milliarden in das eGK/TI-System fließen sondern in den Pflegenotstand, also Geld für Menschen, für Ihre Belange (für Kranke, Bedürftige und Pfleger) !! Natürlich brauchen wir technische Entwicklung z.B. bei Operationsrobotern und auch anderswo, aber nicht in dieser einseitigen Veranstaltung in dem die Bedürftigen zu noch effizienteren Melkkühen eines durch und durch technokratischen Mehrtwert-Systems werden. Die elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastuktur ist für mich zum Sinnbild gravierender Fehlentwicklungen in der Politik und Gesellschaft geworden. Das richtige Verhältnis zwischen technischer Entwicklung und sozialen Belangen ist verloren gegangen. Wir brauchen neue unbequeme und kühne Konzepte -und- nicht nur einige wenige lächerliche Millionen für die Pflege ausgeben, nein einige Milliarden! für die Technik gehts doch auch … ich vergaß bringt keine Gewinne. Sind Politiker eigentlich nur noch Marionetten von Lobbyisten oder von Transhumanisten, die ihr Weltbild über jede andere eigenständige individuelle oder soziale Entwicklung stellen?

  2. Guten Tag,
    mein Name ist Stefan Streit, ich arbeite in Köln als Hausarzt, wir habe offensichtlich gleiche Ziele.
    Schauen Sie doch mal rein unter

    https://app.media.ccc.de/v/gpn18-125-ich-komme-aus-einem-anderen-land-telematik-in-der-medizin

    Sie finden dort mein Vortrag beim CCC in Karlsruhe vom 11.5.2018
    Ich habe mir mal die Mühe gemacht dem Irrsinn ein bisschen Glanz zu verleihen. Wenn es Ihnen gefällt freut es mich. Schicken Sie den Link gerne großzügig rund.
    ÜBer eine Rückmeldung freue ich mich natürlich.
    Mit Freundlichen Grüßen
    Stefan Streit aus Köln

  3. Hallo,
    jetzt gibt es Teil II, „Kurzer Prozess“ der Praxis-Check der Digitalisierung in den Arztpraxen, vorgetragen beim CCCC. Schauen Sie mal rein.

    https://app.media.ccc.de/v/c4.openchaos.2018.07.telematik-und-dsgvo-in-der-artzpraxis

    Viele Grüße aus Köln

    Stefan Streit

  4. Konzept Digitalisierung in der Medizin
    Digitalisierung in der Medizin meint gegenwärtig die technologische und juristische Schutzlosigkeit von Patienten und Ärzten in der Patientenbehandlung. Dem Goldrausch der IT-Branche, bei dem derzeit Daten rabiat gehoben werden, wie Gold seinerzeit in Klondike, haben Patienten und Ärzte nichts entgegenzusetzen. Wenn nichts passiert, findet die digitale Landnahme in Kürze sogar noch mit ungewollter (!) Hilfe der Ärzte. So kann es nicht gehen.

    Einen dritten Vortrag finden Sie unter:
    https://media.ccc.de/v/2018-126-von-gesetzen-grenzberschreitungen-telematik-und-dsgvo-in-der-medizin-teil-iii

    Wie dem auch sei, hier wird bereits der Krieg der kleinen Dinge geführt.
    Dabei fehlt es derzeit an der grundsätzlichen Möglichkeit zum Telematikbetrieb. Diese setze die ausdrückliche Erlaubnis der Landesdatenschutzbeauftragten zur Kopplung von Rechnern, auf denen Patientendaten gespeichert sind, mit dem Internet voraus. Das Statement von Herr Arne Schönbohm, dem BSI Präsidenten, im Kölner Stadtanzeiger 13.06.2018: „…inzwischen würden Grundpfeiler einer sicheren IT attackiert: Updatemechanismen, Prozessoren, die früher als unangreifbar galten und Verschlüsselungsmechanismen“, wird diese Erlaubnis nicht einfacher machen.

    Nun wäre es jetzt an der Zeit eine Perspektive zu entwickeln. Aber keine Institution ist mehr zuständig. Das habe ich von allen Beteiligten schriftlich bekommen. (Siehe in „Von Gesetzten und Grenzüberschreitungen“) Deshalb habe ich einen Versuch gewagt. Einfach mal den Anfang gemacht, um das Gespräch und den demokratischen Prozess hier in Gang zu bringen.

    Deshalb stelle ich ein alternatives Modell vor, das Digitalisierung – auch den Telematikbetrieb – (sogar den den mit Datentübertragung, nicht nur den Stammdatenabgleich!) DSGVO rechtssicher ermöglichte.

    Wie also kann Digitalisierung in der Medizin gelingen?

    Es bedarf der Entwicklung von juristischen Kontextfaktoren, damit die DSGVO berücksichtigt, die Datenflüsse trotzdem nicht zum Erliegen kommen, aber die Menschen geschützt werden.
    1. Gesundheitsdateneigentumskonzept: Verständnis von Informationen über einen Menschen als einem Persönlichkeitsanteil
    2. Erweiterung des Gesundheitsbegriffs um die informationelle Unversehrtheit: Verankerung der Persönlichkeitsdaten vor allem an der Gesundheit, weniger am Eigentum => bio-psycho-sozio-informationeller Gesundheitsbegriff nach Streit
    3. strafbewehrte Zweckbindung: Strafbarkeit jeder zweckfremden Verwendung von Gesundheitsdaten: Arztakte = nur Behandlung! Die Zukunft liegt hier nicht mehr im Datengeheimnis, sondern alleine in der Sicherstellung der Legitimation der Datenverwendung, die ihrerseits auf der Zweckbindung gründet. Die juristische Prozessordnung sieht solche Mechanismen in der Rechtsfindung bereits vor. So dürfen Daten, die nicht regelgerecht erhoben wurden, im Prozess nicht verwendet werden, obwohl sie bekannt sind.
    4. Abschied von der analogen Vorstellung, digitale Daten in einem Netzwerk, seien durch Kryptologie, Geheimnisse und Technik zu schützen: siehe Aussage von Herrn Schönbohm! Es ist nicht die Frage, ob Daten verloren gehen, sondern nur noch wann! Digitaler Datenschutz ist zukünftig nur über gesellschaftliche Übereinkünfte denkbar! Außerdem kann auf diese Weise der Sanktionshebel der DSGVO korrigiert werden: nicht der der Daten verliert, sondern der der Daten missbräuchlich verwendet, machte sich strafbar, Stichwort: Provinienznachweis von Informationen

    Ergebnis:
    DSGVO Konformität
    keine Pseudosicherheit im Umgang mit Patientendaten
    echter Persönlichkeitsschutz statt Datenschutz
    eindeutige und rechtssichere Regeln für die Datennutzung
    innovative Rechtssprechung, Standortvorteile für Deutschland
    Ende kommerzieller Datensammler
    Ende der versicherungsmathematischen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, Krankheit oder digitaler Versehrtheit.

    An dieser Stelle kämen Sie ins Spiel. Ihnen liegt die Gesundheit der Menschen am Herzen? Digitale Unversehrtheit ist Gesundheit: was andere über uns wissen, wird in der digitalisierten Welt zu einem Teil unserer Gesundheit. Ich möchte Sie gewinnen für meine Sicht auf diese Dinge und auch dafür, mir zu helfen, hier wirksam sein zu können. Ich habe ein Konzept, ich habe Energie, ich kann Reden konzeptionieren und auch öffentlich halten, in der Überzeugung redlicher Absichten, verfolge ich diese mit Nachdruck. Kommen Sie zu der gleichen Einschätzung? Wenn ja: Können Sie mich unterstützen hier mehr Öffentlichkeit für mehr Gesundheit zu bekommen?

    Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, diesen Text zu lesen und für Ihre Aufmerksamkeit.

    Köln 27.9.2018

    Stefan Streit

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