„Datenschutz“ für die Polizei: Landtag in NRW schafft Kennzeichungspflicht für Polizisten ab

Datenschutzrheinmain/ Oktober 12, 2017/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen haben am 11.10.2017 mit Unterstützung der AfD die 2016 eingeführte individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wieder gestrichen. Die Kennzeichungspflicht war von der früheren SPD-Grüne-Koalition in NRW eingeführt worden. Betroffen davon sind Bereitschaftspolizisten und Alarmeinheiten der Polizei. Diese müssen sich im Einsatz – anders als Vollzugsbeamte – nicht mit einem Dienstausweis identifizieren. Stattdessen tragen sie eine Zahlenkennung auf ihrer Kleidung, mit der sich der Zug und die Gruppe des Beamten identifizieren lassen. In einer Einsatzgruppe sind in der Regel neun Polizisten. Um bei möglichen Beschwerden nachvollziehen zu können, welcher Beamte beschuldigt wird, mussten die Polizisten in NRW bisher zusätzlich eine individuelle Kennung tragen – ein Buchstabe, der die Zahlenkombination ergänzte. Diese wird künftig wieder wegfallen. Innenminister Herbert Reul (CDU) äußerte in der Landtagsdebatte, die Kennzeichnungspflicht sei überflüssig und ohne Not eingeführt worden. Beschwerden von Bürgern über einzelne Polizisten seien auch ohne diese Kennzeichnung möglich. Durch die Nummerierung hätten sich die Beamten aber belastet gefühlt. „Das Misstrauen, das die Polizisten mit dieser Kennzeichnungspflicht gespürt haben, muss zurückgenommen werden“, betonte der Minister.

Dem Minister ist zu widersprechen: Dass Polizeibeamte nicht identifizierbar sind, ist ein Problem. Häufig genug kommt es bei Demonstrationen und Kundgebungen zu Übergriffen einzelner Polizisten. Menschen, die den Polizisten in solchen Situationen gegenüberstehen, haben in solchen Fällen oft das Nachsehen. Sie können die Polizisten nicht erkennen. Diese tragen Einsatzanzüge und unter ihrem Helm oft genug Sturmhauben. Wer sich also im Nachhinein beschweren oder eine Anzeige gegen Polizisten stellen möchte, der kann nicht einmal eine grobe Beschreibung liefern.

Aber Transparenz staatlichen Handelns muss gerade auch in Konfliktsituationen – Hamburg und G20 lassen grüßen – sicher gestellt werden. Dazu trägt eine individuelle Kennzeichnungspflicht der Einsatzkräfte mit Buchstaben- und Ziffernfolgen bei.

 

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