RMVsmart im Gegenwind – Anonyme Bezahlsysteme einbeziehen und prüfen
Anfang Dezember 2015 hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) unter dem Titel „Zahlen, was man fährt!“ einen Pilotversuch für ein neues Tarifangebot mit dem Namen RMVsmart angekündigt. 20.000 TesterInnen sollen für drei Jahre ein Fahrpreissystem nutzen, bei dem für jede einzelne Verbindung ein individueller Preis – je nach genutzter Strecke – erhoben wird. Der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), im Nebenberuf Aufsichtsratsvorsitzender des RMV, hatte damals angekündigt: „Gut für die Nachbarn, gut für die Region: Unser Nachbarschaftsticket!“
Die Frankf. Allg. Zeitung (FAZ) vom 05.11.2016 meldete jetzt aber: „Auch der Frankfurter Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzende des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, Peter Feldmann (SPD), will Fahrpreiserhöhungen durch ein mögliches neues Tarifsystem des RMV nicht akzeptieren.“ Der RMV musste zudem erkennen, dass seine hoch gesteckten Ziele – 20.000 Teilnehmer am Pilotprojekt – noch längst nicht erreicht sind. In einer Stellungnahme vom 01.11.2016 teilte der Verkehrsverbund mit, dass es bislang lediglich 7.800 Teilnehmer gibt. Deshalb soll mit einer neuen Werbeaktion die Teilnehmerzahl jetzt erhöht werden.
Die Frankf. Neue Presse (FNP) berichtete bereits am 31.10.2016: „Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) will seine Tarifzonen künftig nicht zwingend zugunsten einer kilometergenauen Abrechnung aufgeben. Das habe eine erste Auswertung des vor gut einem halben Jahr versuchsweise eingeführten Handy-Tickets ‚RMVsmart‘ ergeben.“
Die Bewertung, welches Tarifsystem
- den NutzerInnen des RMV am ehesten entgegenkommt,
- die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs erhöht und
- damit auch Verkehr und Abgase reduziert
ist eine Frage, die Datenschützer nicht hinreichend beantworten können. Aber eine Kritik an RMVsmart ist aus datenschutzrechtlicher Sicht notwendig:
Anonyme Bezahlsysteme für RMVsmart wurden nicht geprüft
Dass das vom RMV gewählte Verfahren zum Kauf von Fahrkarten und zur Abrechnung der Fahrtkosten für RMVsmart aus datenschutzrechtlicher Sicht verbesserungsfähig und –würdig ist; darauf hat die Bürgerrechtgruppe dieDatenschützer Rhein Main bereits zu Beginn des Jahres 2016 hingewiesen. In einem Gespräch mit VertreterInnen des RMV am 01.04.2016 stellten Vertreter der Gruppe die Frage: „Wurden vor der Entscheidung über RMVsmart alternativ anonyme Bezahlsysteme auf Machbarkeit, Kosten und Komfort für beteiligte Fahrgäste geprüft?“ Der Kern der Antwort: „In diesem Pilotversuch fehlen dazu die Voraussetzungen.“