Fragwürdiger Einsatz von Stillen SMS durch Berliner Strafverfolgungsbehörden
In einem 21-seitigen Prüfbericht hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, den Einsatz von Stillen SMS, d. h. das Versenden von Ortungsimpulsen an Telefone ohne Kenntnis der hiervon Betroffenen, durch die Berliner Strafverfolgungsbehörden stichprobenartig anhand staatsanwaltlicher Ermittlungsakten geprüft und hierbei gravierende Mängel festgestellt. In einer Pressemitteilung vom 30.08.2016 veröffentlicht sie aussagekräftige Zahlen:
- „In über 80 Prozent der geprüften Fälle war der Einsatz von Stillen SMS aus den Akten selbst nicht erkennbar.
- In etwa jedem dritten geprüften Fall war die Erforderlichkeit des Einsatzes von Stillen SMS nicht ersichtlich.
- Die Staatsanwaltschaft beantragte regelmäßig gerichtliche Beschlüsse für die Durchführung von TKÜ-Maßnahmen oder die Abfrage von Verkehrsdaten, die sie anschließend zum Einsatz von Stillen SMS verwendete, ohne in diesen Anträgen auf den geplanten Einsatz einzugehen oder zumindest allgemein die Zulässigkeit und die Erforderlichkeit der Maßnahmen zu begründen oder in sonstiger Weise zu dokumentieren.
- In der überwiegenden Anzahl der geprüften Fälle wurden entgegen den gesetzlichen Vorgaben die Betroffenen nicht benachrichtigt bzw. Gründe für nicht erfolgte Benachrichtigungen nicht aktenkundig gemacht.“
Ob es in Hessens Polizei und Staatsanwaltschaften anders (rechtskonformer) zugeht? Eine Frage, auf die auch der der Hessische Datenschutzbeauftragte eine Antwort finden sollte.