#PrivacyShield „Safe Harbor 2.0“: „Ungläubige Irritation“ bei der Dt. Vereinigung für Datenschutz
Frank Spaeing, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD), erklärte am 01.03.2016: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie die EU-Kommissare Ansip und Jouravá die Behauptung aufstellen können, das Datenschutzschild entspräche den Anforderungen des EuGH in Sachen Grundrechtsschutz und Rechtsschutzmöglichkeit. Aus den Dokumenten ergeben sich nicht im Ansatz effektive Begrenzungen der Massenüberwachung durch Sicherheitsbehörden wie die NSA und ebenso keine wirksamen Datenschutzinstrumente gegenüber US-Firmen.“
Thilo Weichert, Vorstandsmitglied der DVD und ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein ergänzte: „Die materiell-rechtlichen Vorgaben des aufgehobenen Safe-Harbors unterscheiden sich nur unwesentlich vom jetzt geplanten Schild. Wer Transparenz sucht, muss – wie bisher bei Safe Harbor – einen Hindernislauf absolvieren, bei dem absehbar das Ziel – die Sicherung eines Grundrechts – nicht erreicht wird. Anstelle von unabhängigen Datenschutzkontrolleuren sollen es das US-Wirtschaftsministerium, die Federal Trade Commission und ein 20-köpfiges ‚Privacy Shield Panel‘ richten, das von der EU-Kommission und dem US-Ministerium besetzt werden soll. Die für die Geheimdienstkontrolle vorgesehene Ombudsperson soll nicht wirklich unabhängig, sondern keinen Weisungen der Geheimdienst-Community unterworfen sein. Eine unabhängige Rechtskontrolle, wie sie Art. 47 der Europäischen Grundrechtecharta fordert, sieht anders aus.“
Die Stellungnahme der DVD ist hier in Gänze nachzulesen.