Datenschutzrheinmain/ Oktober 16, 2015/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0 comments
Digitalcourage e.V. hat am Tag vor der am 16.10.2015 vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU/SPD beschlossenenen neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erklärt: „Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg haben die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig abgelehnt. Da der Bundestag nun wider besseres Wissen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließt, werden wir mit unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.“
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ruft dazu auf, diese Verfassungsklage durch eigene Willenserklärung und durch Spenden zu unterstützen. Wie Sie dies tun können ist hier nachlesbar.
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