Videoüberwachung auf dem Luisenplatz in Darmstadt: Nützt nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, aber „neue Rechtslage und Umfrageergebnisse stützen weitere Nutzung der Anlage“

CCTV-NeinDanke/ November 28, 2025/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

Mit Pressemitteilung vom 26.11.2025 teilt der Magistrat der Stadt Darmstadt mit: Die Videoüberwachung auf dem Luisenplatz wird fortgesetzt.“ Sie wurde im Juni 2021 in Betrieb genommen.

Aus den Zahlen zur Kriminalstatistik der Jahre 2022 – 2024, auf die der Magistrat in seiner Pressemitteilung verweist, lässt sich nicht ablesen, dass die Videoüberwachung die Kriminalitätsbelastung der Platzes reduziert hat. Im Gegenteil!

Die zweite Tabelle bezieht sich ausschließlich auf den Luisenplatz (Quelle: Pressemitteilung des Magistrats der Stadt Darmstadt vom 26.11.2025)

Die Gesamtzahl der von der Polizei registrierten Straftaten hat sich auf dem Luisenplatz von 2022 bis 2024 um 31,7 % erhöht, die Zahl der Rohheitsdelikte um 21, 8 %, der Diebstähle um 65,3 %. Dies zu bewerten, vermeidet der Magistrat. Erwähnung findet lediglich, das sich die Zahl festgestellter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz von 14 (2022) auf 6 (2024) reduziert hat.

Die zweite Hälfte der Pressemitteilung des Magistrat liest sich wie ein Offenbarungeid zur Nutzlosigkeit der Überwachungskameras: Dass der Luisenplatz weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt ist, zeigen die leicht gestiegenen Fallzahlen der Straßenkriminalität. Die Einrichtung der Videoschutzanlage führte vermutlich zu einem Verdrängungseffekt der unmittelbaren Betäubungsmittelkriminalität… Es ist festzustellen, dass sich Angehörige der Drogenszene nicht mehr in dem Maße auf dem Luisenplatz aufhalten, wie man es vor der Videoüberwachung festgestellt hat. Eine Verlagerung in andere städtische Bereiche in abgeschwächter Form ist festzustellen…“

Besonders perfide die Feststellung „Losgelöst von der rein zahlenmäßigen Aufzählung der der Polizei bekannt gewordenen Straftaten konnte beispielsweise mit Hilfe der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz beim Tötungsdelikt an einem Obdachlosen im Jahr 2023 die Identifizierung des Täters erfolgen.“ Die „Videoschutzanlage“, wie Videoüberwachungskameras von Polizei und Politik nicht nur in Darmstadt gerne genannt werden, konnte keine Schutzfunktion ausüben, da Kameras nur beobachten, aber nicht eingreifen (können).

Dass die Videoüberwachung am Luisenplatz trotz der miesen Bilanz des mittlerweile vierjährigen Einsatzes fortgesetzt werden kann, ist Veränderungen im hessischen Polizeirecht, dem HSOG, zu danken. Darauf verweist der Magistrat der Stadt Darmstadt zu Beginn seiner Pressemitteilung: „… neue Rechtslage und Umfrageergebnisse stützen weitere Nutzung der Anlage.“ Und weiter: „Mit Wirkung vom 19. Dezember 2024 wurde der Paragraph 14 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 3 HSOG dergestalt eingefügt, dass eine Videoüberwachung auch an öffentlich zugänglichen Orten zulässig ist, die aufgrund ihrer Lage, Einsehbarkeit und Frequentierung günstige Tatgelegenheiten für Straftaten mit erheblicher Bedeutung im Sinne des Paragraphen 13 Absatz 3 Satz 1 HSOG bieten und deshalb anzunehmen ist, dass sie gemieden werden. Zudem besteht seitdem auch die Möglichkeit einer Videoüberwachung für sogenannte Angsträume.“

Die Landtagsfraktion der Grünen in Hessen hat die im Dezember 2024 beschlossenen Neuregelungen im HSOG mit einer Normenkontrollklage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof zum Gegenstand einer Bewertung gemacht, ob sie den Vorgaben zum Schutz von Freiheitsrechten in der Hessischen Landesverfassung entsprechen. In der Klageschrift werden – neben anderen – auch die Neuregelungen in den § 14 HSOG zum Gegenstand einer verfassungsrechtlichen Prüfung gemacht.

  • Ist das an den Stadtverordneten und den Magistratsmitglieder der Grünen in Darmstadt vorbeigegangen?
  • Oder interessiert es sie nicht?
  • Wie sonst lässt es sich erklären, dass sie die Positionen des Darmstädter CDU- Ordnungsdezernenten Paul Georg Wandrey ohne Protest und Widerstand zur Kenntnis nehmen?

1 Kommentar

  1. „Videoschutzanlagen“ sind nun mal ein Bedürfnis der Politiker ohne Arbeit zu versuchen, den Bürgern zu vermitteln, dass sie etwas zu ihrem Schutz täten. Kostet halt Geld,
    Dass sie nicht schützen EGAL, aber man hat etwas getan.
    Dass dann kein Geld mehr für Kitas und Schulen bleibt… Pech gehabt,
    Mehr und bessere Bildung hätte weniger Kriminalität zur Folge, aber das merkt man erst, wenn die Legislaturperiode lange rum ist.

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