Sammelklage der Verbraucherzentrale zu Facebook-Datenleck: Prozessbeginn am 10. Oktober – Betroffene können sich weiterhin kostenlos der Klage anschließen

Datenschutzrheinmain/ Oktober 6, 2025/ alle Beiträge, praktische Tipps, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Millionen Facebook-Nutzer*innen verloren wegen eines Datenlecks die Kontrolle über persönliche Daten. Namen, Telefonnummern und teils auch Mailadressen, Geburtsdaten, Wohnorte sowie Angaben zum Beziehungsstatus wurden im Jahr 2021 öffentlich. Die Verbraucherzentrale hat deswegen eine Sammelklage gegen Meta gestartet. Ziel ist, dass Betroffene des Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können – und zwar bis zu 600 Euro. Am 10.10.2025 beginnt der Prozess am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Betroffene in Deutschland können sich weiterhin der Sammelklage anschließen.

Weitere Informationen dazu finden sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale (vzbv).

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