Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufnehmen
Diese Forderung erhebt die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage und hat dafür eine Petition veröffentlicht.
Der Bundestag wird mit der Petition aufgefordert, „das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.“
In der Petition wird erklärt: „Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.“
Daraus leiten sich folgende weitere Forderungen ab:
- „Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen.
- Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.
- Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.
- Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.“
Digitalcourage sieht zu diesem Thema zu Recht „dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.“ Ein aktuelles Beispiel dafür ist der von der Deutsche Bahn AG ausgeübte Zwang, die Bahncard 25 und 50 künftig nur noch digital nutzen zu können.
Die Petition für ein Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang können Sie hier unterzeichnen.