Opt-out-Patientenakte: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versucht sich mit einem (rechtswidrigen) Ordnungsruf gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten

Gesunde_daten/ August 20, 2023/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0 comments

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber war vor seiner Wahl in dieses Amt Bundestagsabgeordneter der SPD. Vor wenigen Tagen gab er dem SPIEGEL ein Interview, aus dem das Magazin ihn in einem redaktionellen Beitrag u. a. wie folgt zitierte:

Im Interview äußerte sich Kelber auch zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete unterstützte dabei ausdrücklich das Ziel, eine elektronische Patientenakte zu schaffen, zeigte sich aber unzufrieden mit der Umsetzung. Das Projekt habe bisher keine spürbaren Vorteile gebracht: »Die Dateien liegen unstrukturiert da, können nicht genutzt werden«, kritisierte Kleber. Auch bei der Weiterentwicklung gebe es zu viele offene Fragen. Zudem kritisierte er die Pläne der Bundesregierung, dass Patientinnen und Patienten Datennutzungen explizit widersprechen müssten, statt die Nutzung freizugeben. Das schaffe Misstrauen. Gleichzeitig forderte er eine Überarbeitung der Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland, sodass Bürgerinnen und Bürger einfacheren Zugang zu amtlichen Daten bekommen können.“

Diese, in ihrem Duktus eher verhaltene Kritik, führte bei Karl Lauterbach zu einer harschen – und rechtswidrigen – Reaktion. Auf Twitter fordert er Kelber zu politischem Wohlverhalten auf und versucht zudem, bei Patient*innen Angst zu schüren:

Quelle: Twitter 

Ist Herrn Lauterbach nicht bekannt, welche Rechtsstellung der Bundesdatenschutzbeauftragte hat?

Sollte dies der Fall sein, sei ihm ein Blick in das Bundesdatenschutzgesetz und dort in den § 10 Abs. 1 BDSG empfohlen. Dort wird unzweideutig festgestellt: Die oder der Bundesbeauftragte

  • handelt bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und bei der Ausübung ihrer oder seiner Befugnisse völlig unabhängig.
  • Sie oder er unterliegt weder direkter noch indirekter Beeinflussung von außen und
  • ersucht weder um Weisung noch nimmt sie oder er Weisungen entgegen.

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