Gutachten der KBV: Die elektronische Gesundheitskarte ist illegal

Datenschutzrheinmain/ Februar 4, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 6Kommentare

Das Hamburger Abendblatt informiert in seiner Online-Ausgabe vom 04.02.2014 über ein bislang noch nicht veröffentlichtes Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das zum Ergebnis kommen soll, dass die eGk in bisheriger Form rechtswidrig sei.

Die Zeitung zitiert Auszüge des ihr vorliegenden Gutachtens:

  • „Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen“.
  • „Bei Erstellung der eGK erfolgt eine Verifizierung der Angaben in keinem Punkt. (…) Dadurch werden durch die Krankenkassen keine Identitätsnachweise ausgestellt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.“

Lesen Sie selbst weiter nach auf der Homepage des Hamburger Abendblatts unter http://www.abendblatt.de/politik/article124502451/Gutachten-Die-elektronische-Gesundheitskarte-ist-illegal.html

6 Kommentare

  1. also alle Gültigkeiten weiter aufschieben bis zum Nachfolger vom Gröhe, der schläft ja sowieso den Schlaf eines Murmeltieres…oder sogar eine neue Karte entwickeln, eine „eGK2020, NSA-Edition“, dann am besten, damit die Herrschaften mal neue Techniken verwenden können und Zeit haben dies ausgiebig zu studieren…

  2. Also noch ein Grund mehr, um sich gegen die E-card zu wehren.

  3. Ay Leute,

    der Artikel tauchte nun auf Spiegel.de, Heise.de und anderswo auf.
    Auch wurde ich per Radiowecker morgens damit bedudelt. Also
    schlägt es wohl doch eine größere Welle, denn damit würde ein
    gewichtiger Legimitaionsgrund fallen und die Krankenkassen
    selbst nachweislich gegen eigene Interessen handeln. Das war:
    „Erschleichen von Versicherungsleistung durch herumreichen von
    gültigen Karten.“
    Da wurde unerträglicher Weise Bilder von selektierten Ethnien
    erzeugt, denen einfach der Zugang zu unserem Versicherungssystem
    verwehrt war.

    Für die, die nicht so auf den großen Protest stehen und lieber
    kleinere Brötchen backen. Folgendes klappte bei der Techniker-
    Krankenkasse und die erfolgreiche Nachahmung wurde mir im Chat-
    Protokoll berichtet:

    http://www.metronaut.de/2013/12/kein-foto-auf-der-elektronischen-gesundheitskarte/

    Nein, ich schlage euch keine Religion vor, verweise aber auf den
    einen oder anderen Spielfilm, bei dem es klar herausgestellt wird.

    Mit amüsierten Grüßen,

    gelben Haare

  4. Warum veröffentlicht die KBV das betreffende Gutachten eigentlich (noch) nicht ?

  5. Auf meine gestrige E-Mail Anfrage bei der KBV in der o.a. Sache erhielt ich gleichfalls per E-Mail seitens der Referentin für Presse und Öffenlichkeitsarbeit der KBV die Aussage, dass „es kein unveröffentlcihes Gutachten der KBV zur eGK gäbe, sondern lediglich einen rechtlichen Vermerk aus dem Sommer vergangenen Jahres“.

  6. Hier kann das besagte Rechtsgutachten der KBV „Die elektronische Gesundheitskarte als Identitätsnachweis“ vom 30.07.2013 nach über 6 Monaten veröffentlicht heruntergeladen werden: http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?serendipity%5Bsubpage%5D=downloadmanager&thiscat=2&file=101

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*