Stellungnahme zum Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN für ein Hessisches Open Data – Gesetz

Datenschutzrheinmain/ März 2, 2023/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0 comments

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 17.01.2023 einen Gesetzentwurf für ein Hessisches Open Data – Gesetz (HODaG) in die parlamentarische Beratung eingebracht. Am 15.03.2023 wird der Ausschuss für Digitales und Datenschutz des Hessischen Landtages über den Gesetzentwurf beraten. Dazu wurden unterschiedlichste Sachverständige, Gruppen und Verbände, darunter die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main um Abgabe eine schriftlichen Stellungnahme gebeten. Dieser Aufforderung ist die Gruppe nachgekommen und hat am 02.03.2023 ihre Stellungnahme abgegeben.

OpenData ist etwas für die Mächtigen – Transparenz und Informationsfreiheit etwas für die Ohnmächtigen

Mit diesem Satz macht die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main darauf aufmerksam, dass die hessische Landesregierung und die sie tragende schwarz-grüne Koalition wirtschaftliche Interessen bei der Nutzung von Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung und Informationsfreiheitsrechte der Bürger*innen nach unterschiedlichen Kriterien behandelt. Sie stellt fest:

  • Das Open Data – Gesetz soll denjenigen, die dazu finanziell, technisch und organisatorisch in der Lage sind, ermöglichen, die bei den Landesbehörden anfallenden „Rohdaten“ für eigene – auch privatwirtschaftliche Zwecke – zu nutzen. Dies auch ohne dass dafür Gebühren oder andere Geldleistungen verlangt werden.
  • Das Informationsfreiheitsrecht – normiert in den §§ 80 – 89 HDSIG – kennt diese Großzügigkeit nicht. Weder in der unbegrenzten Bereitstellung von Informationen (siehe dazu die Ausnahmeregelungen in § 81 HDSIG) noch in der Kostenregelung für Auskünfte (§ 88 HDSIG).“

Dem schließt sich die Forderung an:

Nicht nur Open Data – Hessen benötigt ein Landes-Transparenzgesetz!

Denn Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung sind für die Bürger*innen in Hessen mehr als unzureichend geregelt. Dies wird an mehreren Parametern deutlich:

Wer von hessischen Behörden Einblick in Dokumente fordert, beißt oft auf Granit: Zu wenig Transparenz, zu viele Ausnahmen vom Recht auf Information. Das stellen die Verfasser*innen des Transparenzrankings 2021 fest. Im Ranking der Bundesländer mit Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen liegt Hessen mit seinem seit 25.05.2018 geltenden Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (§§ 80 – 89 HDSIG) weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Lediglich Bayern und Niedersachsen sind – da ohne entsprechende landesgesetzliche Regelungen – in der Bewertung noch hinter Hessen versammelt.

Was besonders ins Gewicht fällt: Auf der Grundlage des § 81 HDSIG sind große Teile der öffentlichen Verwaltung in Hessen, darunter alle kommunalen Gebietskörperschaften, aus dem Geltungsbereich des HDSIG ausgenommen.

Mit Abstand am schlechtesten ausgestattet ist die Behörde des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“, wird in einer aktuellen Veröffentlichung von FragDenStaat.de zu dem bei den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder vorhandenen Arbeitskapazitäten festgestellt.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main stellt fest: Vordringlich erscheint daher aus bürgerrechtlicher Sicht, dass in Hessen ein Landestransparenzgesetz geschaffen wird, das die unzulänglichen Regelungen in den §§ 80 – 89 HDSIG ersetzt. Der im Oktober 2022 veröffentlichte Entwurf für ein Landestransparenzgesetz Baden-Württemberg, den der frühere Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, erarbeitet hat sowie der Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz, der im November 2022 von einem zivilgesellschaftliches Bündnis (FragdenStaat, Mehr Demokratie e.V., Transparency International Deutschland u. a.) vorgestellt wurde, stellen für ein Hessisches Landestransparenzgesetz gute Vorlagen dar. In den beiden Gesetzentwürfen wird u.a.

  • ein Transparenzregister gefordert, in dem alle amtlichen Informationen veröffentlicht werden sollen, soweit es nicht zwingende rechtliche Gründe für Abweichungen von diesem Gebot gibt und
  • zu den Kosten für Auskünfte eindeutig festgestellt, dass für Informationsfreiheitsanfragen ‚keine Kosten (Gebühren und Auslagen) oder sonstigen Entgelte erhoben‘ werden.“

Der Stellungnahme angefügt ist die Neufassung der Mustersatzung Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden, Landkreise, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts und kommunale Zweckverbände in Hessen, die die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erarbeitet und im Februar 2023 veröffentlicht hat.

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