Ludwigshafen: Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen geplant

CCTV-NeinDanke/ Juli 6, 2022/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

Gegen illegale Müllablagerungen wird die Stadtverwaltung Ludwigshafen im Zuge eines Pilotprojekts mit Videoaufnahmen vorgehen. Das erklärte sie in einer umfangreichen Pressemitteilung vom 04.07.2022. Der Einsatz der Kameras soll voraussichtlich im Herbst diesen Jahres erfolgen. Es sei vorgesehen, an ausgewählten Orten im Stadtgebiet mobile Videoüberwachungen durchzuführen, um die Verursacher*innen von ordnungswidrig entsorgtem Abfall ausfindig zu machen, deren Verhalten mit Bußgeldern zu ahnden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.
Mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz (LfDI) sei vereinbart, dass an vier ausgewählten „Hotspots“ Videoüberwachung erlaubt sei, um illegale Müllablagerung im Dienste der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbinden. Für das Konzept „Pilot mobile Videoüberwachung: Installation von mobilen Kameras zur Verhinderung illegaler Müllablagerungen“ seien mit dem LfDI Zeiträume und Bewertungskriterien für die Pilotphase abgestimmt worden, um der Erfolg und die Wirkung des Projekts messen zu können. Die Dauer des Pilotprojekts sei auf sechs Monate befristet. Nach drei Monaten würde der Bereich Umwelt der Stadtverwaltung einen Zwischenbericht für jeden überwachten Standort erarbeiten und diesen dem LfDI vorlegen.

Der Überwachung der ausgewählten Örtlichkeiten erfolge durchgängig, das heißt, die Kamera zeichnet ununterbrochen auf. In Absprache mit dem LfDI würden während des Überwachungszeitraums die Gesichter der aufgenommenen Personen ausschließlich verpixelt dargestellt und daher nicht erkennbar sein. Falls bei der Sichtung des Bildmaterials Videosequenzen vorliegen, die zeigen, wie Personen illegal Abfall abladen, sei es möglich, die Verpixelung der Gesichter aufzuheben, um die Verursacher*innen zu ermitteln. Die Aufnahmen der Videoüberwachung würden nach 30 Tagen gelöscht. Eine darüberhinausgehende Speicherdauer sei nur für die Sequenzen zulässig und erlaubt, die im Falle eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens aufgrund ihrer der Gerichtverwertbarkeit vonnöten seien.

Prof. Dr. Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter, habe erklärt, dass die Videoüberwachung in Ludwigshafen nur deshalb zulässig ist, weil andere, mildere Maßnahmen im Kampf gegen Verschmutzung bereits ausgereizt seien.

Bedauerlich, dass jetzt in einem Pilotprojekt die Videoüberwachung mit Zustimmung der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde auf Ordnungswidrigkeiten, darum handelt es sich bei illegaler Müllentsorgung, ausgedehnt wird. Es steht leider zu vermuten, dass dieses Beispiel Schule machen wird.

Leave a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*