Videoüberwachungskameras oder Abbiegeassistenten an der Außenseite der Busse der Offenbacher Verkehrsbetriebe GmbH (OVB)?
Von Bürger*innen aus Offenbach wurde die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main darauf hingewiesen, dass die Offenbacher Verkehrsbetriebe GmbH (OVB) Busse betreiben würde, bei denen an der Außenseite Videoüberwachungskameras installiert seien, die dazu geeignet wären, Bereiche des öffentlichen Lebens (Gehwege, Straßen) und Bereiche von Privatgrundstücken (Betriebsgelände, Wohnhäuser) zu überwachen.
Als Beleg wurden Fotos eines Busses der Linie 107 (Kaiserlei Westseite – Waldheim Am Wiesengrund) zur Verfügung gestellt.
Die Busse sind auch auf der zur Straßenmitte gerichteten Seite mit den auf den Fotos durch rote Kreise markierten Geräten ausgestattet (Fotos: privat)
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat bei der Offenbacher Verkehrsbetriebe GmbH (OVB) nachgefragt und am 04.01.2021 folgende Antwort von der Geschäftsführerin der „Mobilität Stadtwerke Offenbach / NiO – Nahverkehr in Offenbach GmbH“ erhalten:
„Die Kameras sind Teil des Abbiegeassistenten und dienen der Erkennung von Personen und Gegenständen im ‚Toten-Winkel‘ der Busse. Dadurch wird der Busfahrer gewarnt, falls sich jemand oder etwas in diesem für ihn nicht einsehbaren Bereich befindet. Hierbei wird kein Bildmaterial erzeugt und es wird nichts gespeichert. Die Abbiegeassistenten werden vom VDV (Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen) empfohlen… Laut der EU-Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung, die am 16. Dezember 2019 verkündet wurde, sind Abbiegeassistenten (dort: ‚Totwinkel-Assistent‘) ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend. Wir haben bereits 18 Fahrzeuge im Einsatz, die mit dieser Technik ausgerüstet sind. Kurz gesagt, die Kameras dienen der Sicherheit und nicht der Überwachung!“
In Deutschland sterben pro Jahr ca. 30 bis 40 Menschen (nahezu alle davon sind Radler*innen) durch Unfälle mit abbiegenden LKWs oder Bussen. Zuletzt machte zuletzt ein Bericht über den tödlichen Unfall eines Fahrradfahrers in der Frankfurter Rundschau vom 10.12.2020 deutlich. Ein auf den Fahrradweg geradeaus fahrender Radler wurde vom Fahrer eines rechts abbiegenden LKW übersehen und vom Fahrzeug überrollt.
Dass es sich bei den Installationen an den Bussen in Offenbach nicht um Videoüberwachung, sondern um eine Maßnahme der Verkehrssicherheit handelt, sollte von der Offenbacher Verkehrsbetriebe GmbH in geeigneter Weise gegenüber Fahrgästen und interessierter Öffentlichkeit kommuniziert werden.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) forderte zuletzt im Februar 2020 neben Abbiege-Assistenten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radler*innen:
- “Kreuzungen sicher umbauen
- Um schwere Unfälle an Kreuzungen zu verhindern, müssen Lkw sowie Rad- und Fußverkehr räumlich getrennt und gute Sichtbeziehungen hergestellt werden. Die Bundesmittel für den Radverkehr aus dem Klimapaket sollen zur schnellen Entschärfung von Kreuzungen durch Sicherheitselemente, wie aufgepflasterte Schutzinseln und deutlich vorgezogene Haltelinien, genutzt werden.
- Grünphasen trennen
- Geradeausfahrender Radverkehr und rechts abbiegende Kfz sollten nicht gleichzeitig Grün haben. Die Lösung sind getrennte Ampelphasen für die unterschiedlichen Verkehrsströme. Kürzere Grünphasen für den Kfz-Verkehr sind zugunsten der Verkehrssicherheit und der Gleichberechtigung der Verkehrsarten in Kauf zu nehmen.”
„Kurz gesagt, die Kameras dienen der Sicherheit und nicht der Überwachung!“
Ein kleiner Nachtrag zu diesem Artikel: Die Busse der OVB haben nun mittig an der Frontscheibe ein Kameraobjektiv verbaut, welches sehr nach ‚Dash-Cam‘ aussieht und sehr wahrscheinlich die gesamte Fahrt aufzeichnet.
Vielleicht kann der DDRM hierzu mal recherchieren?