„Die Pandemie wäre ein geeigneter Anlass“- Bundesdatenschutzbeauftragter stellt Videoüberwachung und Gesichtserkennung infrage
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat – angesichts der aktuellen Maskenpflichten – die Videoüberwachung und Gesichtserkennung etwa an Bahnhöfen in Frage gestellt. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte er, die aktuelle Pandemie und das Tragen von Alltagsmasken seien ein geeigneter Anlass dafür. Eingriffe dieser Art gehören für Kelber grundsätzlich auf den Prüfstand. Auch auf die Frage, wie sich die Maskenpflicht auf das Vermummungsverbot bei Demonstrationen auswirke, sagte er jetzt: „Wir werden manche Fragen neu diskutieren müssen, über die Corona-Pandemie hinaus.“ Die Alltagsmaske könne ja zum normalen Kleidungsstück werden, wie es in asiatischen Staaten in der Grippezeit längst der Fall sei.
Für Demonstrationen hatte kürzlich das Land Berlin eine grundsätzliche Maskenpflicht für Demonstration verordnet. Gleiches tat Bayern für Versammlungen ab 200 Teilnehmern.
„Videoüberwachung und Gesichtserkennung werden noch wirkungsloser als sie es bisher schon waren.“ (Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter)
Wo er Recht hat, hat er Recht – der Herr Kelber!