Informationsfreiheit im Arbeitsrecht: Auskunftsanspruch nach Entgelttransparenzgesetz steht auch freien Mitarbeiter*innen zu
Frauen und Männer haben Anspruch auf Gleichbehandlung beim Lohn. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ermöglicht den Beschäftigten zu prüfen, ob sie wegen ihres Geschlechts beim Arbeitsentgelt benachteiligt werden.
Dass ein Unternehmen die Auskünfte nach dem Entgelttransparenzgesetz auch freien Mitarbeiter*innen erteilen muss, bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 25.06.2020 (Aktenzeichen: 8 AZR 145/19).
Das Urteil wurde mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) von einer Redakteurin beim ZDF erstriten. In einer Pressemitteilung vom 25.06.2020 hat die GFF die mehr als nur fragwürdigen Verhaltensweisen des ZDF vor und nach der Entscheidung des BAG öffentlich gemacht.
Das Urteil des BAG wurde bislang noch nicht im Wortlaut veröffentlicht.