Schaffung einer Informationsfreiheitssatzung und eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros – Anregungen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main für die Kommunalwahlprogramme der Parteien in Frankfurt 

Transparenz/ Februar 11, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Frankfurter Datenschutzbüro, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0 comments

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat sich mit zwei Anregungen an die Parteien in Frankfurt gewandt, verbunden mit der Bitte, diese bei der Erarbeitung Ihres Wahlprogramms für die Kommunalwahl im Frühjahr 2021 zu berücksichtigen und aufzunehmen:

  • Schaffung einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für den Wirkungskreis der Stadt Frankfurt.
  • Schaffung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros.

1. Kommunale Informationsfreiheitssatzung

Mit der Novellierung des Hessischen Datenschutzgesetzes wurde im Mai 2018 erstmals für Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen (§§ 80 – 89 HDSIG). Bedauerlicher Weise sind die kommunalen Gebietskörperschaften vom Geltungsbereich des HDSIG ausgenommen, es sei denn, sie beschließen durch eigene Rechtssetzung eine kommunale Informationsfreiheitssatzung (§ 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG). In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird in Artikel 11 (Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit) postuliert: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“ Auch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schützt die Freiheit der Meinungsäußerung. Dieses Recht, so heißt es in Art. 10 Abs. 1 EMRK ausdrücklich, schließt auch „die Freiheit zum Empfang […] von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden“ ein. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 08.11.2016 (Aktenzeichen: 18030/11) hat der EGMR Art. 10 EMRK so ausgelegt, dass dieser auch ein Recht auf Zugang zu Informationen einschließt, wenn Ziel der erlangten Informationen ist, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, wie dies vor allem bei journalistisch tätigen Personen und NGOs sowie anderen „public watchdogs“ der Fall ist. Zu letzteren zählt der EGMR ausdrücklich auch Blogger. Mit der Schaffung einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Frankfurt würde eine bestehende Lücke im demokratischen Aufbau von Staat und Verwaltung geschlossen. Die von kommunalen Entscheidungen und Handlungen betroffenen Menschen hätten dann bessere Möglichkeiten, sich zu informieren und Diskussions- und Entscheidungsprozesse der kommunalen Verwaltung zu bewerten.

2. Unabhängiges Frankfurter Datenschutzbüro

Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche führt dazu, dass – quantitativ und qualitatiiv – immer größere Mengen personenbezogener Daten von staatlichen und privaten Instanzen gespeichert und verarbeitet werden. Um die dadurch vorhandene Gefährdung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.12.1983) einzudämmen, müssen den Menschen in diesem Land Instanzen zur Verfügung stehen, die sie über ihre Rechte aufklären und Handlungsmöglichkeiten bei Gefährdungen dieses Grundrechts aufzeigen. Der Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte ist auf Grund mangelnder personeller Ausstattung nicht in der Lage, Anfragen von Bürger*innen und ehrenamtlich geleiteten Vereinigungen zeitnah zu bearbeiten und zu beantworten. Auch der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt kann diese Aufgabe aus rechtlichen und aus Gründen der Arbeitskapazität nicht wahrnehmen. Dies wurde zuletzt deutlich in seinem 10. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017/2018. Kernaufgaben eines zu schaffenden Frankfurter Datenschutzbüros sind aus unserer Sicht daher 1. Beratung, 2. Schulung, 3. Aufklärungs- und 4. Öffentlichkeitsarbeit, die von allen Frankfurter Bürger*innen, auch von ehrenamtlich tätigen Funktionsträger*innen von Vereinigungen in Anspruch genommen werden können.

Zu beiden Themen hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main umfangreiche konzeptionelle Ausarbeitungen ausgearbeitet und vorgelegt:

  • Mustersatzung (Entwurf): Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen
  • Konzept zur Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros

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