Technische Kontrolle durch den Arbeitgeber – Vortrag am 4. März in der Volkshochschule Maintaunus

Datenschutzrheinmain/ Januar 31, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Veranstaltungen / Termine/ 0 comments

Aus der Ausschreibung des Vortrags durch die Volkshochschule Maintaunus: „Im Beschäftigten-Verhältnis kommen zahllose Systeme wie E-Mail, Zeiterfassung, Projektmanagementsysteme zum Einsatz. Dabei werden Daten immer über die Art der erbrachten Arbeit erhoben und gespeichert. Nicht selten werden diese Daten auch zur Kontrolle und Steuerung von Beschäftigten missbraucht. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung setzt dabei nun strenge Maßstäbe. Im Vortrag geht Roland Schäfer*, Fachkraft für Datenschutz und Privacy Consultant, auf folgende Fragestellungen ein:

  • Welche Daten dürfen zur Kontrolle genutzt werden?
  • Dürfen meine E-Mails gelesen werden und welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer*in dabei?
  • Was ist bei der technischen Kontrolle überhaupt erlaubt?
  • Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine technische Kontrollmaßnahme zulässig ist?“

Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 04.03.20, 18.30-20 Uhr. Anmeldung (auch elektronisch) ist möglich bis 26.02.2020. Kursnummer: M0106100 Kursgebühr: 10,00 EUR Servicenummer für Fragen: 06192 9901-70

Nachtrag:
Die Fortbildung ist vom Veranstalter abgesagt worden.


* Roland Schäfer ist aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main.

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